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Document C2005/143/33

Rechtssache C-142/05: Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Luleå Tingsrätt vom 21. März 2005 in dem Verfahren Staatsanwaltschaft gegen Percy Mickelsson und Joakim Roos

ABl. C 143 vom 11.6.2005, p. 23–24 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

11.6.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 143/23


Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Luleå Tingsrätt vom 21. März 2005 in dem Verfahren Staatsanwaltschaft gegen Percy Mickelsson und Joakim Roos

(Rechtssache C-142/05)

(2005/C 143/33)

Verfahrenssprache: Schwedisch

Das Luleå Tingsrätt (Schweden) ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 21. März 2005, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 24. März 2005, in dem Verfahren Staatsanwaltschaft gegen Percy Mickelsson und Joakim Roos um Vorabentscheidung über folgende Fragen:

1.

a)

Stehen die Artikel 28 bis 30 EG nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die die Benutzung von Wassermotorrädern außerhalb von öffentlichen Wasserstraßen oder von Wasserflächen, in Bezug auf die von der örtlich zuständigen Behörde eine Genehmigung erteilt wurde, verbieten, so wie die schwedische Wassermotorräder-Verordnung?

b)

Falls dies verneint wird: Verwehren die Artikel 28 bis 30 EG es einem Mitgliedstaat, derartige Vorschriften in einer Art und Weise anzuwenden, dass die Benutzung von Wassermotorrädern auch auf Wasserflächen verboten wird, die noch nicht Gegenstand einer Entscheidung der örtlich zuständigen Behörde darüber waren, inwieweit eine Genehmigung für die Wasserflächen zu erteilen ist?

2.

Steht die Richtlinie 2003/44/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 zur Änderung der Richtlinie 94/25/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote nationalen Rechtsvorschriften wie den vorgenannten, die die Benutzung von Wassermotorrädern verbieten, entgegen?


(1)  ABl. L 248 vom 6.10.1993, S. 15.


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