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Document C2005/082/36
Case C-53/05: Action brought on 9 February 2005 by the Commission of the European Communities against the Portuguese Republic
Rechtssache C-53/05: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Portugiesische Republik, eingereicht am 9. Februar 2005
Rechtssache C-53/05: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Portugiesische Republik, eingereicht am 9. Februar 2005
ABl. C 82 vom 2.4.2005, p. 17–18
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
2.4.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 82/17 |
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Portugiesische Republik, eingereicht am 9. Februar 2005
(Rechtssache C-53/05)
(2005/C 82/36)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 9. Februar 2005 eine Klage gegen die Portugiesische Republik beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind Pedro Andrade und Wouter Wils, Zustellungsanschrift in Luxemburg.
Die Klägerin beantragt,
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festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen Artikel 5 in Verbindung mit Artikel 1 der Richtlinie 92/100/EWG (1) des Rates vom 19. November 1992 verstoßen hat, dass sie von der dem Urheber für das öffentliche Verleihen geschuldeten Vergütung alle Kategorien von Einrichtungen ausgenommen hat; |
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der Portugiesischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Vor Erlass der Richtlinie 92/100 habe das portugiesische Recht dem Urheber keinen Vergütungsanspruch gewährt, wenn ein Werk, für das das Verbreitungsrecht erschöpft worden sei, verliehen worden sei. Derzeit gewähre das portugiesische Recht einen Vergütungsanspruch; indem es alle Kategorien von öffentlichen Verleiheinrichtungen im Sinne der Richtlinie 92/100 von der Zahlung ausnehme, habe es diesen Anspruch jedoch ausgehöhlt und gegen die Verpflichtungen aus den Artikeln 1 und 5 dieser Richtlinie verstoßen.
(1) ABl. L 346, S. 61.