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Document C2005/082/11

    Rechtssache C-1/05 SA: Antrag der Gesellschaft Intek Company auf Ermächtigung zur Pfändung bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 28. Januar 2005

    ABl. C 82 vom 2.4.2005, p. 5–6 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    2.4.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 82/5


    Antrag der Gesellschaft Intek Company auf Ermächtigung zur Pfändung bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 28. Januar 2005

    (Rechtssache C-1/05 SA)

    (2005/C 82/11)

    Die Gesellschaft Intek Company hat am 28. Januar 2005 einen Antrag auf Ermächtigung zur Pfändung bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Antragstellerin ist R. Nathan, avocat.

    Die Antragstellerin beantragt, die Immunität der Kommission aufzuheben, damit die Pfändung von Mitteln, die diese zugunsten der Pfändungsschuldnerin – der CESD-Communautaire a.s.b.l. – hält, durchgeführt werden kann, da weder rechtliche noch tatsächliche Gesichtspunkte dagegen sprächen, dass die Kommission als Drittschuldnerin von ihr für Dritte gehaltene Mittel rechtswirksam zugunsten der Pfändungsgläubigerin freigebe.

    Die Antragstellerin beantragt, der Antragsgegnerin sämtliche Kosten aufzuerlegen.


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