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Document C2004/262/76
Case T-302/04: Action brought on 26 July 2004 by Maison de l'Europe Avignon Méditerranée against the Commission of the European Communities
Rechtssache T-302/04: Klage der Maison de l'Europe Avignon Méditerranée gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 26. Juli 2004
Rechtssache T-302/04: Klage der Maison de l'Europe Avignon Méditerranée gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 26. Juli 2004
ABl. C 262 vom 23.10.2004, p. 40–40
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
23.10.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 262/40 |
Klage der Maison de l'Europe Avignon Méditerranée gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 26. Juli 2004
(Rechtssache T-302/04)
(2004/C 262/76)
Verfahrenssprache: Französisch
Der Verein Maison de l'Europe Avignon Méditerranée mit Sitz in Avignon (Frankreich) hat am 26. Juli 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt François Martineau.
Der Kläger beantragt,
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die Kommission zu verurteilen, einen Gesamtbetrag von 394 066,76 Euro aufgrund der Nichterfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Maison de l'Europe Avignon Méditerranée zu zahlen; |
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der Beklagten sämtliche erstattungsfähigen Kosten, die auf den Betrag von 10 000 Euro veranschlagt werden, aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Nach Ansicht des Klägers hat die Kommission bereits 1996 informell der Errichtung eines Info Point Europe innerhalb der Organisation des Klägers zugestimmt. Im Jahr 2000 habe er mit der Kommission einen Vertrag über die Errichtung eines Info Point Europe geschlossen, der die Beziehungen auf eine formale Ebene erhoben habe. Im Jahr 2004 sei der Vertrag von der Kommission gekündigt worden.
Mit der vorliegenden Klage möchte der Kläger die Kommission vertraglich haftbar machen, um Zahlungen für Leistungen zu erhalten, die er seit 1996 im Rahmen seiner Aufgabe als europäische Informationsstelle der Kommission erbracht habe.
Nach Ansicht des Klägers hat die Kommission gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstoßen und schuldet verschiedene Verzugszinsen sowie die Bezahlung von Leistungen, die während des Festivals von Avignon erbracht worden seien, und der Aufgabe, seit 1996 ein europäisches Dokumentationszentrum zu betreiben.