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Document C2004/094/50

    Rechtssache C-72/04: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Republik Finnland, eingereicht am 17. Februar 2004

    ABl. C 94 vom 17.4.2004, p. 23–24 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    17.4.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 94/23


    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Republik Finnland, eingereicht am 17. Februar 2004

    (Rechtssache C-72/04)

    (2004/C 94/50)

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 17. Februar 2004 eine Klage gegen die Republik Finnland beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind G. Zavvos und M. Huttunen, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beantragt,

    1.

    festzustellen, dass die Republik Finnland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2000/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. November 2000 zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG, 92/49/EWG, 92/96/EWG und 93/22/EWG des Rates im Hinblick auf den Informationsaustausch mit Drittländern (1) verstoßen hat, indem sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder diese der Kommission zumindest nicht mitgeteilt hat,

    2.

    der Republik Finnland die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie sei am 17. November 2002 abgelaufen.


    (1)  ABl. L 290, S. 27.


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