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Document 92003E001461
WRITTEN QUESTION E-1461/03 by Bárbara Dührkop Dührkop (PSE) to the Commission. European Social Fund and intercultural education.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1461/03 von Bárbara Dührkop Dührkop (PSE) an die Kommission. Europäischer Sozialfonds und interkulturelle Erziehung.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1461/03 von Bárbara Dührkop Dührkop (PSE) an die Kommission. Europäischer Sozialfonds und interkulturelle Erziehung.
ABl. C 280E vom 21.11.2003, p. 151–151
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1461/03 von Bárbara Dührkop Dührkop (PSE) an die Kommission. Europäischer Sozialfonds und interkulturelle Erziehung.
Amtsblatt Nr. 280 E vom 21/11/2003 S. 0151 - 0151
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1461/03 von Bárbara Dührkop Dührkop (PSE) an die Kommission (29. April 2003) Betrifft: Europäischer Sozialfonds und interkulturelle Erziehung Das Europäische Parlament forderte in seiner Entschließung vom 21.1.1993 zur kulturellen Vielfalt und den Problemen der schulischen Bildung der Kinder der Einwanderer in der Europäischen Gemeinschaft(1) die Kommission auf, ihm binnen eines Jahres einen detaillierten Bericht über die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds erbrachten Leistungen bezüglich des Unterrichts in der Muttersprache der Immigrantenkindern (der Sprache des Herkunftslandes) vorzulegen. Die Kommission erklärte in ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage (815/95(2)), die ich ihr 1995 in Bezug auf die Unterrichtung von Kindern von Wanderarbeitnehmern in ihrer Muttersprache stellte, dass sie sich zu einer strengen Bewertung sämtlicher über den ESF im Zeitraum 1994-1999 mitfinanzierten Aktionen verpflichtet habe. Hat die Kommission diese Bewertung durchgeführt? Wenn ja, kann sie uns deren Ergebnis mitteilen? Kann die Kommission in jedem Fall angeben, wie viele Projekte im Bereich der interkulturellen Erziehung (Unterricht sowohl in der Muttersprache als auch in der Sprache des Gastlandes usw.) über den ESF mitfinanziert wurden sowie wie viele Mittel aufgegliedert nach Staaten im Zeitraum 1994-2003 bereitgestellt wurden? (1) ABl. C 42 vom 15.2.1993, S. 187. (2) ABl. C 190 vom 24.7.1995, S. 28. Antwort von Frau Diamantopoulou im Namen der Kommission (13. Juni 2003) Nach der Verordnung (EG) NR. 1784/1999 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 12. Juli 1999 über den Europäischen Sozialfonds(1) interveniert der Sozialfonds (ESF) in fünf politischen Bereichen: aktive Arbeitsmarktpolitik, Chancengleichheit, lebenslanges Lernen, Anpassungsfähigkeit und Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Auf der Grundlage der Arbeitsmarktsituation und des Bedarfs an qualifizierten Arbeitnehmern entscheiden die Mitgliedstaaten, welche Prioritäten sie im Rahmen dieser politischen Bereiche finanziert haben möchten. Die Vermittlung von Sprachkenntnissen sind zur leichteren Integration von Einwanderern in den Arbeitsmarkt wichtig und kann über den ESF kofinanziert werden. Aktivitäten im Bereich Bildung und Kinderbetreuung können vom ESF unterstützt werden, um die Integrierung oder Wiedereingliederung von Eltern, insbesondere von Frauen, in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Allerdings ist die interkulturelle Erziehung von Kindern von Einwanderern (im Sinne der Unterrichtung von Kindern von Immigranten in ihrer Muttersprache oder in der Sprache des Gastlandes) keine ESF-Priorität im eigentlichen Sinne. Die Kommission führt derzeit eine umfassende ex-post-Bewertung der wichtigsten ESF-Interventionen im Programmplanungszeitraum 1994-1999 durch. Diese Bewertung soll im Herbst 2003 abgeschlossen sein und der Frau Abgeordneten direkt unterbreitet werden. Bewertungen müssen auch für die früheren Gemeinschaftsinitiativen ADAPT und Beschäftigung, durchgeführt werden, die die Integration sozial ausgegrenzter Personen in den Arbeitsmarkt, einschließlich von Einwanderern (insbesondere Integra-Bereich), umfassten. Die Kommission übermittelt diese Bewertungen direkt der Frau Abgeordneten und dem Sekretariat des Parlaments. Da die Mitgliedstaaten für die Durchführung und die Verwaltung des Fonds gemäß den Bestimmungen der Strukturfondsverordnungen verantwortlich sind, verfügt die Kommission über keine detaillierte Angaben über die Anzahl von ESF-Projekten für besondere Aktivitäten, wie z.B. interkulturelle Erziehung, und über die entsprechenden Mittelansätze. (1) ABl. L 213 vom 13.8.1999.