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Document 92002E002833

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2833/02 von Anneli Hulthén (PSE) an die Kommission. Salmonellen in Fleischzubereitungen.

    ABl. C 161E vom 10.7.2003, p. 41–41 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92002E2833

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2833/02 von Anneli Hulthén (PSE) an die Kommission. Salmonellen in Fleischzubereitungen.

    Amtsblatt Nr. 161 E vom 10/07/2003 S. 0041 - 0041


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2833/02

    von Anneli Hulthén (PSE) an die Kommission

    (9. Oktober 2002)

    Betrifft: Salmonellen in Fleischzubereitungen

    Aufgrund einer Anweisung der Kommission führt Schweden seit November 2001 keine obligatorischen Selbstkontrollen in Bezug auf Salmonellen in Fleischzubereitungen aus anderen EU-Ländern mehr durch. Dieser Beschluss wird mit dem Hinweis begründet, die Kommission habe festgestellt, dass Fleischzubereitungen nicht unter die schwedischen Salmonellengarantien fallen.

    Im Laufe des Jahres 2002 hat das schwedische Lebensmittelamt gemeinsam mit fünf schwedischen Gemeinden eingeführte Fleischzubereitungen aus anderen EU-Ländern auf Salmonellen untersucht. Die Proben wurden bei mariniertem Huhn, Kebab, Kräuterhackfleisch sowie Salz- und Pökelfleisch durchgeführt. Die Ergebnisse haben bislang gezeigt, dass etwa ein Drittel der entnommenen Proben tatsächlich salmonellenhaltig ist.

    Kann die Kommission angeben, inwieweit sie dieses Problem des Salmonellenbefalls von Fleischzubereitungen zur Kenntnis genommen hat? Kann Schweden seine frühere Ausnahmeregelung dahingehend ausweiten, dass sie auch für Fleischzubereitungen gilt?

    Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

    (15. November 2002)

    Die Kommission wurde über die häufigen Salmonellenbefunde bei aus anderen Mitgliedstaaten nach Schweden importierten Fleischzubereitungen unterrichtet. Sie ist über diese Situation besorgt.

    Finnland und Schweden erhielten bei ihrem Beitritt zur Union zusätzliche Salmonellengarantien. Diese Garantien gelten für die Einfuhr bestimmter lebender Tiere, von Eiern, frischem Fleisch, frischem Gefluegelfleisch und Hackfleisch nach Finnland und Schweden. Eine Ausweitung dieser zusätzlichen Garantien auf Fleischzubereitungen bedürfte einer Änderung der entsprechenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften. Es sei hier aber darauf hingewiesen, dass die Ratsrichtlinie 94/65/EG vom 14. Dezember 1994 zur Festlegung von Vorschriften für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Hackfleisch und Fleischzubereitungen(1) bereits ein Salmonellenkriterium für Fleischzubereitungen festlegt. Alle in der Gemeinschaft hergestellten Fleischzubereitungen müssen dieses Kriterium erfuellen.

    Die Kommission ist der Meinung, dass, wenn das Gemeinschaftsrecht bereits ein Kriterium für Salmonellen in Fleischzubereitungen festlegt, keine Notwendigkeit besteht, die zusätzlichen Salmonellengarantien auf diese Erzeugnisse auszuweiten. Allerdings ist sich die Kommission darüber im Klaren, dass das oben genannte Salmonellenkriterium möglicherweise revisionsbedürftig ist. Im Hinblick darauf ist die Kommission dabei, die derzeitigen mikrobiologischen Kriterien im Gemeinschaftsrecht zu überprüfen und erwägt, verbesserte Probenahmevorschriften und einen strengeren Grenzwert für Salmonellen in Fleischzubereitungen vorzuschlagen. Dies dürfte dazu beitragen, die Salmonellenkontamination in Fleischzubereitungen gemeinschaftsweit zu reduzieren.

    Hinzu kommt, dass im Zuge der zur Zeit laufenden Revisionen der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für Lebensmittelhygiene und Zoonosen die Salmonellenkontrollen in der gesamten Nahrungskette vom Erzeuger zum Verbraucherverschärft werden dürften. Dies wird auch die Situation bei Salmonellen in einer Reihe von Lebensmitteln einschließlich der Fleischzubereitungen positiv beeinflussen.

    (1) ABl. L 368 vom 31.12.1994.

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