Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 92002E002473

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2473/02 von Richard Howitt (PSE) an die Kommission. Unterstützung für Buschmänner im Wildreservat der Zentralkalahari in Botswana.

    ABl. C 268E vom 7.11.2003, p. 10–11 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92002E2473

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2473/02 von Richard Howitt (PSE) an die Kommission. Unterstützung für Buschmänner im Wildreservat der Zentralkalahari in Botswana.

    Amtsblatt Nr. 268 E vom 07/11/2003 S. 0010 - 0011


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2473/02

    von Richard Howitt (PSE) an die Kommission

    (30. August 2002)

    Betrifft: Unterstützung für Buschmänner im Wildreservat der Zentralkalahari in Botswana

    Kann die Kommission bestätigen und sich näher dazu äußern, ob die Regierung von Botswana dabei ist oder beabsichtigt, Entwicklungshilfe der EU zur Unterstützung der Umsiedlung von Buschmännern aus der Kalahari zu verwenden, was nach Erkenntnissen von Mitglieder des EP gegen ihren Willen geschehen würde? Teilt die Kommission die Auffassung, dass dies im Widerspruch zu ihrem eigenen Arbeitsdokument von 1998 über indigene Völker steht? Wird die Kommission sich mit dieser Frage befassen und insbesondere mit einer positiven Einstellung die Frage der Bereitstellung von Hilfe zur Unterstützung einer alternativen Entwicklung prüfen, um den Buschmännern in der Kalahari die Möglichkeit zu bieten, auf dem Land ihrer Vorfahren zu bleiben, wenn sich alle Parteien darauf einigen können?

    Antwort von Herrn Nielson im Namen der Kommission

    (25. Oktober 2002)

    Die Kommission möchte bekräftigen, dass sie keinem ihr mitgeteilten Vorhaben der Regierung zustimmen würde, Entwicklungshilfen der Gemeinschaft für die Umsiedlung der Buschmänner der Kalahari (auch als Basarwa oder San bekannt) gegen deren Willen zu verwenden. Sie hat von der botsuanischen Regierung weder einen diesbezüglichen Antrag erhalten, noch ist ihr ein derartiges Vorhaben bekannt.

    Die Kommission hat bei ihren häufigen Kontakten zur botsuanischen Regierung ihre Besorgnis bezüglich der Rechte dieses Volks geäußert und nachdrücklich darauf hingewiesen, dass es keinen Zwang oder übermäßiges Drängen (z.B. auf Umsiedlung) geben darf und dass die Entscheidung der indigenen Völker respektiert werden muss.

    Dieser Standpunkt steht im Einklang mit ihrem Arbeitspapier vom Mai 1998(1) und der Entschließung des Rates vom November 1998, in denen u.a. das kommunale und unanfechtbare Eigentum der indigenen Völker an den traditionell von ihnen bewohnten Gebieten sowie ihr Recht anerkannt wird, die Richtung ihrer Entwicklung selbst zu bestimmen. Dies bezieht sich auch auf das Recht, Vorschläge abzulehnen, die ihre traditionellen Gebiete betreffen.

    Initiativen wie das von der Gemeinschaft unterstützte Wildlife Conservation and Management Programme (WCMP), auf das sich der Herr Abgeordnete bezieht, fallen in diesen Rahmen, und die Kommission wird den Dialog über die angesprochene Umsiedlung mit sämtlichen Regierungsstellen fortsetzen.

    Zwei Aspekte der oben genannten WCMP-Initiative dürften von besonderem Interesse sein. Erstens ist das Hauptziel dieser Entwicklungszusammenarbeit nicht die Bereitstellung spezifischer Hilfe für eine bestimmte ethnische Gruppe oder für das Central Kalahari Game Reserve (CKGR). Daher steht das Programm in keinem direkten Zusammenhang mit der Frage der Basarwa. Es zielt auf die Unterstützung und Verbesserung der Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung der geschützten Reservate des Landes und der benachbarten Gebiete durch Maßnahmen in Ngamiland, im Distrikt Ghanzi sowie in Teilen des Zentraldistrikts und des Distrikts Kweneng ab.

    Zweites ist darauf hinzuweisen, dass 1 Mio. EUR (von insgesamt 14 Mio. EUR) in Form eines Entwicklungsfonds der Gemeinschaft bereitgestellt wird. Die Zuweisung der Mittel wird nachfrageorientiert sein und alle Basarwa und anderen Gemeinschaften in den Zielgebieten (geschützte und benachbarte Gebiete) können Vorschläge für eine Unterstützung von wirtschaftlich tragfähigen und ökologisch nachhaltigen Entwicklungsalternativen zugunsten dieser Gemeinschaften einreichen. Zu potentiellen Projektideen gehören ohne jedoch darauf beschränkt zu sein Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erzeugung von Einkommen und die Entwicklung der Infrastrukturen. Maßnahmen des Kapazitätsaufbaus in den lokalen Gemeinschaften sind ebenfalls geplant. Die Gemeinschaften werden geschult und gestärkt, um sie zur Entwicklung ihrer eigenen Institutionen, zur Bewirtschaftung und Überwachung der Ressourcen und zur Vertretung ihrer eigenen Interessen gegenüber dem Privatsektor, den Regierungsstellen usw. zu befähigen.

    Aus diesjährigen Gesprächen mit der botsuanischen Regierung geht hervor, dass den Basarwa, selbst wenn sie außerhalb des Reservats leben, möglicherweise gestattet wird, Aktivitäten zu entfalten, die die nachhaltige Nutzung der Ressourcen innerhalb des Reservats beinhalten. Die Kommission wird diese Option im Rahmen des neuen Programms weiterverfolgen, sobald dieses uneingeschränkt zur Anwendung gelangt (ab Ende 2002).

    (1) SEK(98) 773 endg.

    Top