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Document 92002E000994

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0994/02 von Christopher Huhne (ELDR) an die Kommission. Handel mit Gütern und nicht faktorbezogenen Dienstleistungen.

    ABl. C 205E vom 29.8.2002, p. 243–243 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92002E0994

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0994/02 von Christopher Huhne (ELDR) an die Kommission. Handel mit Gütern und nicht faktorbezogenen Dienstleistungen.

    Amtsblatt Nr. 205 E vom 29/08/2002 S. 0243 - 0243


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0994/02

    von Christopher Huhne (ELDR) an die Kommission

    (15. April 2002)

    Betrifft: Handel mit Gütern und nicht faktorbezogenen Dienstleistungen

    1. Kann die Kommission für jeden Mitgliedstaat, der eine geografische Analyse seines Handels mit Gütern und nicht faktorbezogenen Dienstleistungen erstellt, Auskunft über die diesbezüglichen Ausfuhren und Einfuhren innerhalb der Euro-Zone, in der übrigen EU und im Rest der Welt für jedes einzelne der vergangenen 10 Jahre geben?

    2. Kann sie diese Zahlen außerdem als Prozentsatz des BIP jedes Landes für den betreffenden Zeitraum ausdrücken?

    Gemeinsame Antwortvon Herrn Solbes Mira im Namen der Kommissionauf die Schriftlichen Anfragen E-0992/02, E-0993/02, E-0994/02 und E-1106/02

    (29. Mai 2002)

    Die Kommission erhebt Daten über den Außenhandel hauptsächlich aus zwei Quellen.

    Warenverkehr

    Das Erhebungssystem beruht auf zwei Hauptpfeilern:

    - Intrastat: Nationale Erhebungsstellen (statistische Ämter, Zollbehörden) holen Informationen über Importe/Exporte von Waren innerhalb des Gebiets von EU-15 direkt bei den Unternehmen ein.

    - Extrastat: Die statistischen Daten werden hautpsächlich von den Zollbehörden erhoben und umfassen den Warenverkehr mit nicht zu EU-15 gehörenden Ländern.

    Beide Quellen liefern ausführliche Informationen auf Produktebene sowie auf Ebene der Bestimmungs-/Usprungsländer. Die Kommission erhält aufbereitete Daten auf monatlicher Basis. Die Daten werden von allen Mitgliedstaaten geliefert.

    Die Tabellen, die dem Herrn Abgeordneten und dem Generalsekretariat des Parlaments direkt übermittelt wurden, enthalten Angaben über Warenexporte der Mitgliedstaaten in wichtige Regionen der Welt (etwa drei Bestimmungsregionen je Kontinent) und die jeweiligen Anteile am Bruttoinlandsprodukt für den Zeitraum 1990-2001. Ferner wurden dem Herrn Abgeordneten und dem Generalsekretariat des Parlaments Tabellen über Warenexporte und -importe zwischen Mitgliedstaaten und die jeweiligen Anteile am Bruttoinlandsprodukt für den Zeitraum 1990-2001 übersandt. Das Fehlen einiger Daten erklärt sich zum einen aus der Tatsache, dass die betreffenden Länder in einem bestimmten Zeitraum nicht Mitglied der Europäischen Union waren, zum anderen aus Änderungen der Erhebungsverfahren oder der geografischen Gegebenheiten.

    Zahlungsbilanz

    Wie in der Antwort der Kommission auf die schriftliche Anfrage E-1020/01 des Herrn Abgeordneten(1) ausgeführt, übermitteln derzeit alle Mitgliedstaaten Zahlungsbilanzdaten an Eurostat, einschließlich Angaben über Gütertransaktionen (Kredit-Vorgänge, Debet-Vorgänge und Saldo), in einer geografischen Untergliederung mindestens auf der Ebene 1 (Welt, EU-15, Extra-EU-15, Kanada, USA, Japan, Welt (nicht spezifiziert), Eurozone, Extra-Eurozone).

    Darüber hinaus sind die Länder aufgefordert, Eurostat Daten in einer tieferen geografischen Untergliederung, nämlich auf den Ebenen 3 und 4(2), vorzulegen. Diese Daten werden erforderlichenfalls von Eurostat harmonisiert und an die Mitgliedstaaten zurückgesandt, die Eurostat die Erlaubnis erteilen (oder verweigern) können, die harmonisierten Daten für die einzelnen Mitgliedstaaten zu veröffentlichen.

    Die Europäische Zentralbank (EZB) ist zuständig für die Erstellung der Zahlungsbilanzaggregate für die Eurozone. Sie hat zusammen mit den Mitgliedstaaten beschlossen, dass der Beitrag der Mitgliedstaaten zur Erstellung der Zahlungsbilanzaggregate für die Eurozone (Intra-Eurozone und Extra-Eurozone) nicht veröffentlicht werden sollte. Da die EZB für diese Angaben allein verantwortlich ist, können sie nur bei der EZB angefordert werden.

    Eurostat kann daher nur Zahlungsbilanzdaten für einzelne Mitgliedstaaten über Gütertransaktionen mit der geografischen Ebene 1 (aus den vorstehend genannten Gründen mit Ausnahme der Eurozone und der Extra-Eurozone) sowie mit einigen der zur Ebene 3 gehörenden geografischen Gebiete für den längsten verfügbaren Zeitraum, nämlich 1992-2000, bereitstellen. Eine Excel-Datei mit Angaben über Güterexporte und -importe sowie ihre jeweiligen Anteile am Bruttoinlandsprodukt wird dem Herrn Abgeordneten und dem Generalsekretariat des Parlaments direkt übermittelt.

    (1) ABl. C 340 E vom 4.12.2001.

    (2) Die Liste der die Ebene 3 und 4 bildenden Länder kann im Zahlungsbilanz-Vademekum von Eurostat eingesehen werden, das auf Anfrage erhältlich ist.

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