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Document 92000E002178
WRITTEN QUESTION E-2178/00 by Jaime Valdivielso de Cué (PPE-DE) to the Commission. Fisheries.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2178/00 von Jaime Valdivielso de Cué (PPE-DE) an die Kommission. Fischerei.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2178/00 von Jaime Valdivielso de Cué (PPE-DE) an die Kommission. Fischerei.
ABl. C 89E vom 20.3.2001, p. 156–157
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2178/00 von Jaime Valdivielso de Cué (PPE-DE) an die Kommission. Fischerei.
Amtsblatt Nr. 089 E vom 20/03/2001 S. 0156 - 0157
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2178/00 von Jaime Valdivielso de Cué (PPE-DE) an die Kommission (7. Juli 2000) Betrifft: Fischerei Am 16. Mai übermittelte die Kommission Frankreich eine zweite mit Gründen versehene Stellungnahme. Die erste begründete Stellungnahme war Frankreich bereits 1996 zugegangen, weil es die vorgeschriebene Kontrolle der Fangmengen, insbesondere bei Seehecht, nicht eingehalten hatte. Dies bedeutet einen Verstoß gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Juni 1991, in dem festgestellt wurde, daß Frankreich seinen Verpflichtungen in diesem Bereich nicht nachgekommen ist. Welche Maßnahmen wird die Kommission in Anbetracht der Bedeutung, die die Fischerei für die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und insbesondere Spanien und das Baskenland besitzt, ergreifen, um zu gewährleisten, daß Frankreich seine diesbezüglichen Verpflichtungen einhält? Welche Entschädigungen sind für die Fischer in den von diesen Praktiken betroffenen anderen Mitgliedstaaten vorgesehen? Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission (7. September 2000) Es trifft zu, dass die Kommission Frankreich aus den vom Herrn Abgeordneten genannten Gründen eine zusätzliche mit Gründen versehene Stellungnahme nach Artikel 228 EG-Vertrag (ex-Artikel 171) übermittelt hat. Dieses Verfahren ist Teil der Kontrollmaßnahmen, die die Kommission durchführt, um die Fischereitätigkeiten der Mitgliedstaaten zu überwachen und die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts in diesem Sektor zu überprüfen. Solche Maßnahmen werden von der Kommission insbesondere durch Kontrollbesuche der Gemeinschaftsinspektoren ständig gegenüber allen Mitgliedstaaten durchgeführt. Zum letzten Teil der Frage ist anzumerken, dass Entschädigungen für den Fall, dass die Inspektoren der Gemeinschaft Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht aufdecken, nicht vorgesehen sind. In solchen Fällen hat die Kommission die Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 (ex-Artikel 169) EG-Vertrag einzuleiten.