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Document 91999E002627
WRITTEN QUESTION E-2627/99 by Francesco Speroni (TDI) to the Commission. Seat belts in cars.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2627/99 von Francesco Speroni (TDI) an die Kommission. Sicherheitsgurte in Kraftfahrzeugen.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2627/99 von Francesco Speroni (TDI) an die Kommission. Sicherheitsgurte in Kraftfahrzeugen.
ABl. C 303E vom 24.10.2000, p. 85–86
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SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2627/99 von Francesco Speroni (TDI) an die Kommission. Sicherheitsgurte in Kraftfahrzeugen.
Amtsblatt Nr. 303 E vom 24/10/2000 S. 0085 - 0086
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2627/99 von Francesco Speroni (TDI) an die Kommission (12. Januar 2000) Betrifft: Sicherheitsgurte in Kraftfahrzeugen Der Nutzen von Kraftfahrzeug-Sicherheitsgurten wird allzu oft durch die Nichtbeachtung der Gurtpflicht zunichte gemacht. Hält es die Kommission für zweckmäßig, Vorschriften zu erlassen, durch die die Hersteller verpflichtet werden, Vorrichtungen vorzusehen, die eine Ingangsetzung des Fahrzeugs bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt verhindern? Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission (24. Februar 2000) Die technischen Normen für Sicherheitsgurte, die Kraftfahrzeuge erfuellen müssen, sind in der Richtlinie 77/541/EWG des Rates vom 28. Juni 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsgurte und Haltesysteme für Kraftfahrzeuge(1) und in den anschließenden Änderungen festgelegt. Der Gebrauch der Sicherheitsgurte, insbesondere die Anschnallpflicht, sind in der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Gurtanlegepflicht in Kraftfahrzeugen mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen(2) geregelt. Danach haben die Mitgliedstaaten darauf zu achten, daß der Fahrer und die übrigen Insassen während der Fahrt tatsächlich den Sicherheitsgurt anlegen. Die Kommission ist wie der Herr Abgeordnete der Auffassung, daß bei nicht angelegtem Gurt der Sicherheitsgewinn, den diese Haltesysteme bringen, verlorengeht. Wie Untersuchungen zeigen, die vor kurzem in den Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, werden zwar in nahezu 85 % der Fälle die Sicherheitsgurte auf den Vordersitzen angelegt, aber die Hälfte aller Unfallopfer zählt zu den 15 % nicht angeschnallten Insassen. Die von dem Herrn Abgeordneten vorgeschlagene Lösung dürfte im Augenblick nur schwer zu verwirklichen sein. Es müßte sich dabei um eine Vorrichtung handeln, die feststellen kann, welche Plätze besetzt sind, die sich nicht außer Betrieb setzen läßt (z.B. durch Schließen des Gurtes, ohne ihn um den Körper zu legen) und die selbst nicht zu einer Unfallgefahr werden kann (z.B. wenn sich der Motor bei Lösen des Gurtes während der Fahrt automatisch abstellt). Die Autokonstrukteure prüfen zur Zeit andere Lösungen, damit sich mehr Personen anschnallen. Vor allem visuelle und akustische Alarmvorrichtungen, die außerordentlich lästig sind und in relativ kurzer Zeit weite Verbreitung finden könnten. Nach Ansicht der Kommission verfügen die Mitgliedstaaten, wie die Richtlinie 91/671/EWG zeigt, jedoch schon heute über die notwendigen Rechtsinstrumente, um in ihrem gesamten Hoheitsgebiet für eine strengere Kontrolle der Anschnallpflicht zu sorgen. (1) ABl. L 220 vom 29.8.1977. (2) ABl. L 373 vom 31.12.1991.