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Document 91999E001784

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1784/99 von Mark Watts (PSE) an die Kommission. Sicherheit im Zivilluftverkehr.

    ABl. C 170E vom 20.6.2000, p. 100–101 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91999E1784

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1784/99 von Mark Watts (PSE) an die Kommission. Sicherheit im Zivilluftverkehr.

    Amtsblatt Nr. 170 E vom 20/06/2000 S. 0100 - 0101


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1784/99

    von Mark Watts (PSE) an die Kommission

    (11. Oktober 1999)

    Betrifft: Sicherheit im Zivilluftverkehr

    Gemessen an der Reisezeit ist die Gefahr, bei Flügen im Zivilluftverkehr umzukommen, in der EU höher als die Gefahr, bei Autounfällen zu sterben. Schätzungen zufolge bestanden bei 40 % aller tödlichen Unfälle im Zivilluftverkehr Überlebenschancen; über 80 % der Unfälle ereignen sich in der Lande- oder Startphase.

    Kann die Kommission dafür Sorge tragen, daß die EU die erforderlichen Schritte unternimmt, um diese Risiken zu verringern, und mögichst unverzüglich Vorschläge unterbreitet betreffend:

    - die Schaffung einer europäischen Luftverkehrssicherheitsbehörde,

    - die Einführung einer gemeinsamen Regelung zur Begrenzung der Flugzeiten, die wissenschaftlichen Untersuchungen zum Ermüdungsfaktor Rechnung trägt und von der besten Praxis ausgeht,

    - die Schaffung einer Regelung der vertraulichen Berichterstattung über durch menschliches Versagen verursachte Unfälle und

    - die Einführung einer gemeinschaftlichen Strategie zur Verbesserung der Überlebenschancen?

    Antwort von Frau de Palacio im Namen der Kommission

    (11. November 1999)

    Die Kommission nimmt die vom Herrn Abgeordneten angeführten Statistiken und die von ihm daraus gezogenen Schlußfolgerungen zu den Gefahren in der Zivilluftfahrt zur Kenntnis.

    Obwohl viele das Flugzeug als eines der sichersten Verkehrsmittel ansehen, räumt die Kommission die mit diesem Verkehrsmittel verbundenen Gefahren ein und verfolgt sie mit besonderer Aufmerksamkeit. Dies erklärt insbesondere, weshalb sie zahlreiche Initiativen in diesem Bereich ergriffen hat, unter anderem auch jene, auf die der Herr Abgeordnete Bezug nimmt.

    Im Hinblick auf die Schaffung einer Europäischen Luftverkehrsicherheitsbehörde arbeitet die Kommission derzeit auf der Grundlage von vom Rat am 16. Juli 1998 verabschiedeten Verhandlungsleitlinien und Verfahren an einem Projekt für eine Konvention. Die Kommission beabsichtigt, mit den anderen betroffenen europäischen Staaten in Verhandlungen zu treten, sobald diese ersten Schritte abgeschlossen sind.

    In bezug auf die Arbeits- und Ruhepausen des Flugpersonals arbeitet die Kommission seit drei Jahren in Zusammenarbeit mit den wichtigsten interessierten Parteien an einer einvernehmlichen Lösung. Da diese bisher nicht gefunden wurde, wird die Kommission auf Grundlage der bisher durchgeführten Arbeiten prüfen, ob es angebracht ist, in eigener Initiative einen Vorschlag zu unterbreiten.

    In der Frage der Berichte über Zwischenfälle im Flugverkehr arbeitet die Kommission seit über fünf Jahren an der Entwicklung von Hilfsmitteln und Verfahren zum Sammeln und

    zum Austausch entsprechender Informationen. Auf diesen Grundlagen wird die Kommission prüfen, ob ein Vorschlag für rechtliche Maßnahmen in diesem Bereich angebracht ist, insbesondere unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Möglichkeiten, über die sie für die Umsetzung und für Folgemaßnahmen verfügt.

    Zur Frage der Überlebenschancen der Opfer von Flugunfällen (survivability) hat die Kommission bereits zahlreiche Arbeiten im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsprogramme durchgeführt. Sie beabsichtigt, diese Bemühungen im Sinne strengerer Anforderungen an Konzeption und Zertifizierung der Flugzeuge sowie die Verfahren für die Nutzung weiter voranzutreiben.

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