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Document 91999E001427

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1427/99 von Gerhard Hager (NI) an die Kommission. INTERREG-Förderung für Kärnten/Slowenien.

    ABl. C 170E vom 20.6.2000, p. 10–11 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91999E1427

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1427/99 von Gerhard Hager (NI) an die Kommission. INTERREG-Förderung für Kärnten/Slowenien.

    Amtsblatt Nr. 170 E vom 20/06/2000 S. 0010 - 0011


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1427/99

    von Gerhard Hager (NI) an die Kommission

    (1. September 1999)

    Betrifft: INTERREG-Förderung für Kärnten/Slowenien

    Das gesamte österreichische Bundesland Kärnten stellt INTERREG-Fördergebiet dar. Dies gilt auch für Slowenien als unmittelbar an die EU angrenzenden Staat. Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Flughafens Ljubljana hat Slowenien aus dem angesprochenen Förderprogramm Gelder erhalten. Meinen Informationen zufolge wurden aufgrund dieses Umstandes einige Projekte in Kärnten nicht gefördert.

    Vor diesem Hintergrund möchte der Fragesteller von der Kommission folgendes wissen:

    1. In welchem Umfang wurden an Slowenien INTERREG-Fördergelder gezahlt?

    2. Welche geplanten, gegenwärtig durchgeführten oder auch bereits abgeschlossenen Projekte wurden bislang in Slowenien mit INTERREG-Geldern gefördert?

    3. In welchem Umfang wurden an Kärnten INTERREG-Fördergelder gezahlt (in dem mit Slowenien vergleichbaren zeitlichen Rahmen)?

    4. Welche Projekte Kärntens, für die INTERREG-Fördermittel beantragt wurden, wurden abgewiesen, und mit welcher Begründung?

    5. Ist der Kommission der unmittelbare oder mittelbare Zusammenhang zwischen den nicht geförderten Projekte in Kärnten und der gleichzeitigen Förderung von Projekten in Slowenien bekannt?

    Antwort von Herrn Barnier im Namen der Kommission

    (11. Oktober 1999)

    Das INTERREG IIA-Programm Österreich-Slowenien gilt für die Regionen Unterkärnten und Klagenfurt-Villach in Kärnten sowie Südweststeiermark und Oststeiermark in der Steiermark und konzentriert sich auf die Grenzgebiete Wolfsberg, Völkermarkt, Villach-Stadt, Villach-Land, Klagenfurt-Stadt und Klagenfurt-Land in Kärnten sowie Deutschlandsberg, Leibnitz und Radkersburg in der Steiermark.

    Slowenien ist nicht Teil des Fördergebiets im Rahmen des INTERREG IIA-Programms Österreich-Slowenien und erhält deshalb auch keine finanzielle Unterstützung aus diesem Programm. Aus INTERREG IIA können nur Projekte innerhalb der Gemeinschaft gefördert werden, die eindeutig grenzübergreifend sind und auf eine Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen abzielen sollten.

    Entsprechende Projekte in Slowenien können aus dem PHARE-Programm für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (PHARE-CBC) finanziert werden. Im Planungszeitraum 1995-1999 beläuft sich die indikative Mittelausstattung, die Slowenien im Rahmen von PHARE-CBC für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Österreich erhält, auf 14 Mio. Euro.

    Im Planungszeitraum 1995-1999 stellt die Gemeinschaft für das INTERREG IIA-Programm Österreich-Slowenien insgesamt 8 911 657 Euro zur Verfügung, davon gehen 4 078 318 Euro an Kärnten und 4 833 339 Euro an die Steiermark. Die Kommission hat bislang an Österreich 4 879 800 Euro gezahlt. Davon hat die Zentralregierung an das Land Kärnten insgesamt 25 217 184 Österreichische Schilling (1 832 600 Euro) weitergeleitet.

    Aus dem INTERREG IIA-Programm werden 150 Projekte gefördert, davon sind 54 bereits abgeschlossen. Da die Projektauswahl von den Mitgliedstaaten und den Regionen vorgenommen wird, liegt der Kommission die Liste der Projekte, die eingereicht, aber abgelehnt wurden, nicht vor.

    Alle Projekte müssen auf der Programmebene allgemeinen Auswahlkriterien und den Programmschwerpunkten entsprechen und auf der Ebene der Maßnahmen bestimmten, im Programm festgelegten Auswahlkriterien und Schwerpunkten gerecht werden. Auswahlkriterien und Schwerpunkte werden von der Kommission und dem Mitgliedstaat einvernehmlich festgelegt.

    Der Kommission liegen keine Informationen vor, aus denen sich ein Zusammenhang zwischen der Genehmigung von Projekten in Slowenien und der Ablehnung von Projekten in Kärnten ableiten läßt. Bei den Programmen INTERREG und PHARE-CBC handelt es sich um zwei verschiedene, voneinander getrennte Finanzinstrumente. Grenzüberschreitende Projekte in Slowenien können nur aus PHARE-CBC gefördert werden, wogegen die Fördermittel für grenzüberschreitende Projekte in Kärtnen aus dem INTERREG-Programm stammen.

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