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Document 91999E000858

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 858/99 von Pieter DANKERT ESF - Niederlande

ABl. C 370 vom 21.12.1999, p. 130 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91999E0858

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 858/99 von Pieter DANKERT ESF - Niederlande

Amtsblatt Nr. C 370 vom 21/12/1999 S. 0130


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0858/99

von Pieter Dankert (PSE) an die Kommission

(7. April 1999)

Betrifft: ESF - Niederlande

"Dijkhuis Advies", eines der von Ziel-3-Ausbildungvorhaben des ESF begünstigten Unternehmen, teilt mit, daß weder die Endsumme für 1997 noch der zweite Vorschuß für 1998 ausgezahlt wurden und daß der ESF-Koordinator keinerlei Begründung für diese Verzögerungen gegeben hat. Gleichzeitig verweist "Dijkhuis Advies" auf eine vor kurzem getroffene steuerliche Maßnahme, den sog. "zusätzlichen Ausbildungsabzug", in dessen Genuß Vorhaben, die vom ESF mitfinanziert werden, nicht kommen können, die sogar infolge unterschiedlicher Definitionen der erstattungsfähigen Kosten gemäß dieser Maßnahme sowie infolge der Einstufung von ESF-Mitteln als Eigeneinkünfte benachteiligt werden.

Kann die Kommission mitteilen, ob es bei der Auszahlung der Endsumme der Jahrestranche für 1997 und des zweiten Vorschusses für 1998 Probleme gegeben hat und, falls ja, welche?

Ist die Kommission über die erwähnte steuerliche Maßnahme ("zusätzlicher Ausbildungsabzug") unterrichtet? Wie beurteilt sie diese Maßnahme, die zu einer unterschiedlichen Behandlung von ESF-Vorhaben und Nicht-ESF-Vorhaben führt?

Antwort von Herrn Flynn im Namen der Kommission

(3. Mai 1999)

Der Auszahlungsantrag für die Endsumme 1997 des Programms zum Ziel 3 konnte von der Kommission in seiner ursprünglichen Fassung nicht bearbeitet werden. Die endgültige Version, auf die sich die Kommission und das Ministerium "Sociale zaken en werkgelegenheid" (SZW) verständigt haben, ist der Kommission am 30. März 1999 zugesandt worden. Allerdings übersteigen die bereits ausgezahlten Vorschüsse die beantragte Schlußzahlung. Im weiteren Verlauf können die Auszahlungen 1997 für das Programm des Ziels 3 als abgeschlossen gelten. Die Zahlungen an die Organisatoren erfolgen durch "Arbeidsvoorziening".

Der zweite Vorschuß 1998, der Anfang Oktober 1998 beantragt worden war, wurde wegen eines Haushaltsengpasses bei der Kommission in zwei Teilbeträgen ausgezahlt. Dabei wurde eine erste Tranche von 38 Mio Euro gegen Mitte November 1998 gezahlt, der Restbetrag von 26 Mio Euro wurde von der Kommission am 15. März 1999 beglichen.

Die von dem Herrn Abgeordneten mitgeteilten Informationen lassen eine Antwort zu dem die steuerlichen Maßnahmen "extra scholingsaftrek" betreffenden Teil nicht zu. Nach Prüfung bei "Arbeidsvoorziening" als der für die tägliche Abwicklung des Ziels 3 zuständigen Stelle hat sich ergeben, daß zusätzliche Informationen notwendig wären, um das Projekt und die entsprechenden Maßnahmen zu identifizieren. Selbstverständlich ist die Kommission bereit, dem Herrn Abgeordneten nähere Informationen zu liefern, wenn diese Identifizierung mitgeteilt wird.

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