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Document 91999E000598

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 598/99 von Ilona GRAENITZ Schließung der Kernkraftwerke Bohunice, Kosloduj und Ignalina

ABl. C 325 vom 12.11.1999, p. 123 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91999E0598

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 598/99 von Ilona GRAENITZ Schließung der Kernkraftwerke Bohunice, Kosloduj und Ignalina

Amtsblatt Nr. C 325 vom 12/11/1999 S. 0123


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0598/99

von Ilona Gränitz (PSE) an die Kommission

(3. März 1999)

Betrifft: Schließung der Kernkraftwerke Bohunice, Kosloduj und Ignalina

Die Kernkraftwerke Bohunice (V-1) in der Slowakei, Ignalina in Litauen und Kosloduj (Blöcke 1-4) in Bulgarien gehören zu den gefährlichsten in Europa. In ihrer Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament über Maßnahmen im Nuklearsektor für die beitrittswilligen Staaten in Mittel- und Osteuropa und den Neuen Unabhängigen Staaten (KOM(98) 134 endg. Vom 31.1.1998 betrachtet die Europäische Kommission diese als nicht mehr nachrüstbar (Kapitel 5A, S. 10).

1. Ist die Europäische Kommission nach wie vor der Ansicht, daß diese KKWs nicht mehr nachrüstbar sind und so bald wie möglich vom Netz gehen müssen?

2. In welchem Zeitraum ist mit der Schließung dieser drei KKWs zu rechnen?

3. Welche Maßnahmen wird die Kommission in ihrem Zuständigkeitsbereich treffen, um die endgültige Schließung dieser KKWs zu beschleunigen?

4. Gedenkt man, die Schließung eventuell auch mit dem Beitritt dieser Staaten zur Europäischen Union zu verknüpfen wie das der Sprecher von Kommissar Papoutsis bei Ignalina gemacht hat (Vgl. European Voice 11.-17.2.1999, Seite 9)?

5. Sieht die Europäische Kommission es als notwendig an, gerade im Hinblick auf die Erweiterung EU-weit einheitliche Sicherheitsstandards zu haben?

6. Wenn ja, sieht die Europäische Kommission in den nächsten Jahren eine Möglichkeit solche Standards zu setzen?

Antwort von Herrn Van den Brök im Namen der Kommission

(31. März 1999)

1. Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, daß die Reaktoren Ignalina 1-2, Kozloduy 1-4 und Bohunice V1 nicht zu vertretbaren Kosten den westlichen Sicherheitskriterien und -praktiken entsprechend nachgerüstet werden können und daß sie daher stillgelegt und abgeschaltet werden müssen.

2. Die Kommission vertritt die Auffassung, daß die Termine für die Stillegung der Reaktoren mit den Prioritäten der Beitrittspartnerschaft und den Anforderungen des Abkommens über nukleare Sicherheit übereinstimmen und in eine umfassende Energiestrategie eingebunden werden müssen, die von den betreffenden Ländern zu entwickeln und umzusetzen ist.

3. Die Kommission steht in Kontakt mit den Regierungen der betreffenden Staaten, um ihnen bei der Ausarbeitung der erforderlichen energiepolitischen Strategien zu helfen. Sie stimmt sich ausserdem sorgfältig mit den internationalen Finanzinstitutionen ab, die sie bei dem Entwurf von Finanzierungsplänen, die als Grundlage für die internationale Finanzhilfe dienen können, unterstützt. Die Kommission wird die Höhe ihres finanziellen Beitrags festlegen, wenn zufriedenstellende Vereinbarungen getroffen wurden.

4. Die Kommission wird gewährleisten, daß der Förderung der nuklearen Sicherheit weiterhin hohe Priorität eingeräumt wird. Die Kommission nutzt den Dialog, der mit den Regierungen der Beitrittskandidaten im Rahmen der Beitrittspartnerschaft aber auch der Europa-Abkommen geführt wird, um sie zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen in diesem Bereich zu ermutigen.

5. und 6. Die Internationale Atomenergie-Organisation (IÄA) hat zahlreiche nukleare Sicherheitsrichtlinien ausgearbeitet, die regelmässig aktualisiert werden. Diese umfassenden Sicherheitsanforderungen bilden die Basis, auf der die einzelnen Länder ihre nationalen Vorschriften und Standards entwickeln. Die Kommission setzt sich für die Einführung von Vorschriften und Verfahren von möglichst hohem Standard ein und unterstützt die Beitrittskandidaten bei der Entwicklung eigener Sicherheitssysteme in Übereinstimmung mit den besten Praktiken in der Gemeinschaft.

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