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Document 91998E003673

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3673/98 von Gerhard HAGER an die Kommission. Finanzvereinbarungen mit Tschechien

ABl. C 207 vom 21.7.1999, p. 108 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91998E3673

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3673/98 von Gerhard HAGER an die Kommission. Finanzvereinbarungen mit Tschechien

Amtsblatt Nr. C 207 vom 21/07/1999 S. 0108


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3673/98

von Gerhard Hager (NI) an die Kommission

(7. Dezember 1998)

Betrifft: Finanzvereinbarungen mit Tschechien

Kommissar Hans van den Brök hat bei seinem Besuch in der Tschechischen Republik Anfang Oktober mit dem tschechischen Finanzminister Svoboda drei Finanzvereinbarungen unterzeichnet, aus denen sich Zahlungen an Tschechien in Höhe von 36,9 Mio. ECU ergeben (PHARE-Mittel). Ein Teil dieser Mittel soll Projekten zur Demokratisierung und zum Schutz der Minderheiten gewidmet werden.

In diesem Zusammenhang möchte der unterzeichnende Abgeordnete folgende Fragen an die Kommission richten:

1. Fallen unter die obengenannten Projekte auch solche zur Finanzierung der deutschsprachigen Minderheit?

2. Sind mit dem Abschluß der Finanzvereinbarungen Verpflichtungen im Bereich der Verbesserung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechte (Aufhebung der Benes-Dekrete) verbunden?

3. Vertritt die Kommission die Auffassung, daß die nach wie vor in Kraft stehenden Benes-Dekrete mit ihrem völkerrechts- und menschenrechtswidrigen Inhalt den Kopenhagener Kriterien (Achtung und Einhaltung der Menschenrechte) entsprechen?

4. Hat die Kommission beim Acquis screening diese Problematik der Benes-Dekrete jemals thematisiert?

5. Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Kommission gelangt?

Antwort von Herrn van den Brök im Namen der Kommission

(13. Januar 1999)

1. Am 12. Oktober 1998 haben das zuständige Kommissionsmitglied und der tschechische Minister bestimmte Dokumente in Verbindung mit dem nationalen Phare-Programm 1998 für die Tschechische Republik unterzeichnet, zu denen auch ein Projekt zur Unterstützung der weiteren Integration der Roma in die tschechische Gesellschaft zählt.

2. Die Gewährung der Phare-Hilfe ist davon abhängig, daß die Tschechische Republik ihre im Rahmen des Europa-Abkommens eingegangenen Verpflichtungen einhält und weitere Fortschritte bei der Erfuellung der vom Europäischen Rat im Juni 1993 in Kopenhagen aufgestellten politischen und wirtschaftlichen Kriterien sowie bei der Umsetzung der Beitrittspartnerschaft von März 1998 erzielt.

3. Die Durchführung der Europäischen Menschenrechtskonvention fällt unter die Zuständigkeit des Europäischen Rates, und Fragen bezueglich der Vereinbarkeit der Benes-Erlasse mit dieser Konvention können nur von ihm beantwortet werden. In diesem Zusammenhang verweist die Kommission den Herrn Abgeordneten auf die deutsch-tschechische Erklärung von Januar 1997.

4. und 5. Zu den von dem Herrn Abgeordneten aufgeworfenen Problemen haben sich bei den bereits dem Screening unterzogenen Verhandlungskapiteln keine Fragen ergeben.

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