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Document 91998E003313

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3313/98 von Florus WIJSENBEEK an die Kommission. Britische Quarantänemaßnahmen

ABl. C 207 vom 21.7.1999, p. 49 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91998E3313

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3313/98 von Florus WIJSENBEEK an die Kommission. Britische Quarantänemaßnahmen

Amtsblatt Nr. C 207 vom 21/07/1999 S. 0049


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3313/98

von Florus Wijsenbeek (ELDR) an die Kommission

(10. November 1998)

Betrifft: Britische Quarantänemaßnahmen

Ist der Kommission bekannt, daß die britische Regierung einen Sachverständigenausschuß unter Vorsitz von Professor Ian Kennedy um Stellungnahme gebeten und diese erhalten hat?

Teilt die Kommission die Auffassung dieses Ausschusses, daß die Quarantäneregelung dem Schutz der menschlichen und tierischen Gesundheit faktisch nicht dient?

Hat die Kommission ferner den Vorschlag dieses Quarantäneausschusses zur Kenntnis genommen, freie Aus- und Einreise nur im Vereinigten Königreich Ansässigen zu gestatten?

Hält die Kommission diesen Vorschlag und die Quarantäneregelung, die der Volksgesundheit und der tierischen Gesundheit nicht dient, nicht für diskriminierend und marktstörend?

Ist die Kommission nicht der Auffassung, daß es an der Zeit ist, dem Vereinigten Königreich nahezulegen, diese Regelung, die sich auf den Fremdenverkehr, die Jägerei und die Tierzucht in der Union störend auswirkt, aufzuheben?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, weshalb nicht?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(15. Januar 1999)

Die britische Regierung hat der Kommission den Bericht der Sachverständigengruppe Quarantäne unter Vorsitz von Professor Ian Kennedy übermittelt, der am 23. September 1998 veröffentlicht wurde.

Der Bericht stützt sich auf eine unabhängige Bewertung des Risikos der Einschleppung der Tollwut in das Vereinigte Königreich und befürwortet eindeutig eine Änderung der gegenwärtigen Quarantänepolitik. Die Kommission hält diese Empfehlungen für einen wichtigen Fortschritt, und auch die britische Regierung befürwortet eine Änderung der Bestimmungen in Anlehnung an den Bericht, auch wenn das Ergebnis der Konsultation der Öffentlichkeit und der betreffenden Organisationen noch aussteht.

Nach der von der Sachverständigengruppe vorgeschlagenen neuen Regelung müssten Heimtiere aus der Gemeinschaft nicht mehr in Quarantäne gegeben werden, wenn Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit getroffen wurden.

Was die Errichtung des Binnenmarktes betrifft, so wurde mit der Richtlinie 92/65/EWG des Rates festgelegt, unter welchen Bedingungen im Vereinigten Königreich Hunde und Katzen mit Ursprung in anderen Mitgliedstaaten in Verkehr gebracht werden dürfen (Handelsbedingungen).

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