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Document 91998E003183

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3183/98 von Marie-Noëlle LIENEMANN an die Kommission. Sport und Doping

ABl. C 182 vom 28.6.1999, p. 49 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91998E3183

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3183/98 von Marie-Noëlle LIENEMANN an die Kommission. Sport und Doping

Amtsblatt Nr. C 182 vom 28/06/1999 S. 0049


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3183/98

von Marie-Noëlle Lienemann (PSE) an die Kommission

(27. Oktober 1998)

Betrifft: Sport und Doping

Wie beabsichtigt die Kommission, eine aktivere Gemeinschaftspolitik zur Bekämpfung des Doping bei grossen europäischen Sportveranstaltungen in die Praxis umzusetzen, um einen gesunden Sport zu fördern?

Kann die Kommission ferner mitteilen, welche konkreten Initiativen ergriffen wurden, um die Vorschriften und Verfahren für das Verbot von Dopingmitteln oder des Dopings ganz generell auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen und die Öffentlichkeit für die von diesen Auswüchsen im Sport ausgehenden Gefahren zu sensibilisieren?

Antwort von Herrn Oreja im Namen der Kommission

(11. Dezember 1998)

Die Gemeinschaft verfügt nach dem EG-Vertrag nicht über die Zuständigkeit für die Einführung einer gemeinsamen Politik im Bereich der Dopingbekämpfung.

Da sich die Kommission der Bedeutung dieses Problems bewusst ist, ist sie aber entschlossen, die ihr im Rahmen der verschiedenen Gemeinschaftspolitiken und der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen. Beispielsweise gehört Doping im Sport zu den vorrangigen Themen des neuen fünften Rahmenprogramms im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002)(1); insbesondere sind hier die Aspekte der Nachfrageverringerung und der berufsbedingten Exposition zu nennen. Im Rahmen der Betrugsbekämpfung fällt Doping als Forschungsgegenstand unter den allgemeinen Titel "Meß- und Prüfwesen" des thematischen Programms "Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum".

Die Kommission wird ferner an der im Februar 1999 vom Internationalen Olympischen Komitee in Lausanne veranstalteten Weltkonferenz über Doping teilnehmen.

Ausserdem verweist sie auf das Übereinkommen des Europarats gegen Doping, das von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden wird. Die Umsetzung dieses Übereinkommens stellt bereits eine positive Maßnahme zur Bekämpfung dieses Mißstandes dar.

(1) ABl. C 137 vom 7.6.1997.

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