Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 91998E002772

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2772/98 von Johanna MAIJ-WEGGEN an die Kommission. Frau Ben Salem, Gefangene aus Gewissensgründen in Tunesien

    ABl. C 96 vom 8.4.1999, p. 146 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91998E2772

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2772/98 von Johanna MAIJ-WEGGEN an die Kommission. Frau Ben Salem, Gefangene aus Gewissensgründen in Tunesien

    Amtsblatt Nr. C 096 vom 08/04/1999 S. 0146


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2772/98

    von Johanna Maij-Weggen (PPE) an die Kommission

    (14. September 1998)

    Betrifft: Frau Ben Salem, Gefangene aus Gewissensgründen in Tunesien

    Amnesty International hat auf das Urteil in Tunesien gegen Frau Ben Salem hingewiesen, die Ehefrau eines in den Niederlanden anerkannten Flüchtlings, Herrn M. Barek.

    Im November vergangenen Jahres wurde Frau Ben Salem wegen angeblicher Zugehörigkeit zu einer Organisation, die zu Haß und Gewalt aufruft, und eines Versuchs zur illegalen Ausreise aus Tunesien zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. In der Berufung wurde diese Haftstrafe auf zwei Jahre und neun Monate heraufgesetzt.

    Amnesty International betrachtet Frau Ben Salem, die noch nie Gewalt angewandt oder zur Anwendung von Gewalt aufgerufen haben soll, als Gefangene aus Gewissensgründen.

    Ist die Kommission bereit, sich bei den tunesischen Behörden um Informationen über Frau Ben Salem zu bemühen und auf ihre Freilassung zu dringen, damit sie sich zu ihrem Ehemann in den Niederlanden begeben kann?

    Antwort von Herrn Marín im Namen der Kommission

    (15. Oktober 1998)

    Die Kommission wird bei ihren üblichen diplomatischen Kontakten mit den tunesischen Behörden Behauptungen über einzelne Fälle der Verletzung der Menschenrechte weiterhin zur Sprache bringen, darunter den von der Frau Abgeordneten angeführten Fall. Diese Kontakte erfolgen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, und ihr Rahmen wird in der Erklärung von Barcelona und dem Assoziationsabkommen zwischen der Gemeinschaft und Tunesien festgelegt.

    Schließlich sollte betont werden, daß die Treffen zwischen dem Europäischen und dem tunesischen Parlament im Hinblick auf eine Annäherung in Fragen der Demokratisierung und Förderung der Menschenrechte eine wichtige Rolle spielen.

    Top