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Document 91998E002057

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2057/98 von Felipe CAMISÓN ASENSIO an den Rat. Zertifikat "Europass Ausbildung"

    ABl. C 96 vom 8.4.1999, p. 30 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91998E2057

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2057/98 von Felipe CAMISÓN ASENSIO an den Rat. Zertifikat "Europass Ausbildung"

    Amtsblatt Nr. C 096 vom 08/04/1999 S. 0030


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2057/98

    von Felipe Camisón Asensio (PPE) an den Rat

    (6. Juli 1998)

    Betrifft: Zertifikat "Europaß Ausbildung"

    Wann und wie werden die europäischen Auszubildenden Zugang zu dem oben genannten Programm haben? Wird das Programm Vorteile und Möglichkeiten ähnlich wie das ERASMUS-Programm bieten?

    Antwort

    (22. Oktober 1998)

    Bei der Förderung von alternierenden europäischen Berufsbildungsabschnitten, einschließlich der Lehrlingsausbildung, handelt es sich nicht um ein Gemeinschaftsprogramm, sondern es soll ein Dokument eingeführt werden, mit dem seinem Inhaber auf Gemeinschaftsebene bescheinigt wird, daß er Berufsbildungsabschnitte in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegt hat. Durch die Verwendung des Dokuments "EUROPASS Berufsbildung" soll eine bessere Erkennbarkeit der während eines Berufsbildungsabschnitts im Ausland erworbenen Qualifikationen und Erfahrungen gewährleistet werden. Dieser Ansatz unterscheidet sich also völlig von dem des Programms "ERASMUS", das durch das Programm "SOKRATES" ersetzt worden ist und auf den Austausch im Hochschulbereich abstellt.

    In seiner Sitzung vom 16. Juli 1998 hat das Europäische Parlament den Empfang des gemeinsamen Standpunkts bestätigt, den der Rat zum Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Förderung von alternierenden europäischen Berufsbildungsabschnitten, einschließlich der Lehrlingsausbildung, festgelegt hatte. Der Präsident des Europäischen Parlaments hat darum gebeten, die Frist für die Stellungnahme des Europäischen Parlaments um einen Monat zu verlängern.

    Der Rat wird seine Beratungen wieder aufnehmen, sobald das Europäische Parlament seine Stellungnahme abgegeben hat, und könnte auf der Tagung des Rates (Arbeit und Soziales) am 2. Dezember 1998 zu einem politischen Einvernehmen über den Text gelangen.

    Die Entscheidung soll nach ihrer Annahme ab dem 1. Januar 2000 gelten.

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