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Document 91998E001268

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1268/98 von Katerina DASKALAKI an den Rat. Neue Akte des Vandalismus von türkischer Seite

    ABl. C 323 vom 21.10.1998, p. 121 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91998E1268

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1268/98 von Katerina DASKALAKI an den Rat. Neue Akte des Vandalismus von türkischer Seite

    Amtsblatt Nr. C 323 vom 21/10/1998 S. 0121


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1268/98 von Katerina Daskalaki (UPE) an den Rat (21. April 1998)

    Betrifft: Neue Akte des Vandalismus von türkischer Seite

    In Konstantinopel ist es erneut zu einem barbarischen Angriff auf religiöse Denkmäler gekommen. Sein Ziel war dieses Mal ein orthodoxer christlicher Friedhof, auf dem 51 Gräber geschändet wurden. Vorangegangen waren der bekannte Überfall auf die Kirche Hagios Therapon (bei dem der Küster meuchlings ermordet wurde) sowie wiederholte Überfälle auf das ökumenische Patriarchat und der Überfall auf die Kirche Mariä Verkündigung auf der Insel Imbros. Die Täter (Gruppen, die es auch auf jüdische Friedhöfe abgesehen haben), werden niemals gefasst.

    Der Rat antwortet auf jede entsprechende Anfrage mit allgemeinen Floskeln und gebetsmühlenartigen Formeln. Kann er erklären, ob er bei der Türkei wegen dieser Akte des Vandalismus zu einem Zeitpunkt konkret vorstellig zu werden gedenkt, da er verstärktes Interesse für die "europäische Orientierung" dieses Landes zeigt?

    Antwort (6. Juli 1998)

    Der Rat bedauert die von der Frau Abgeordneten genannten Ereignisse; ihm ist gut bekannt, daß die türkische Regierung mit dem Vertrag von Lausanne von 1923 die Verpflichtung eingegangen ist, Kirchen, Synagogen, Friedhöfe und andere Kultstätten nichtislamischer Minderheiten ohne Einschränkungen zu schützen.

    Der Rat möchte abermals hervorheben, welche Bedeutung er einer Verstärkung der Bindungen der Türkei zur Europäischen Union beimisst, muß jedoch ebenfalls daran erinnern, daß dies unter anderm auch von der Weiterverfolgung der politischen und wirtschaftlichen Reformen abhängt, die die Türkei insbesondere hinsichtlich der Angleichung der Normen und der Praxis im Bereich der Menschenrechte an die der Europäischen Union eingeleitet hat.

    Die von der Frau Abgeordneten erwähnten Fälle sind vom Rat bislang nicht zur Sprache gebracht worden; der Rat wird es jedoch nicht versäumen, der türkischen Regierung mitzuteilen, welchen Wert er einem angemessenen Schutz der Menschenrechte beilegt. Die Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte bildet eine Konstante in dem Dialog mit der türkischen Regierung und ist Bestandteil der europäischen Strategie in bezug auf die Türkei.

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