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Document 91998E001036

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1036/98 von Fernando FERNÁNDEZ MARTÍN an die Kommission. Menschenrechte und Demokratie

ABl. C 323 vom 21.10.1998, p. 108 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91998E1036

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1036/98 von Fernando FERNÁNDEZ MARTÍN an die Kommission. Menschenrechte und Demokratie

Amtsblatt Nr. C 323 vom 21/10/1998 S. 0108


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1036/98 von Fernando Fernández Martín (PPE) an die Kommission (6. April 1998)

Betrifft: Menschenrechte und Demokratie

Der Haushaltsposten B7-7020 ist mit 19 Millionen Ecu ausgestattet und darauf ausgerichtet, die Menschenrechte und die Demokratie in den Entwicklungsländern zu unterstützen: es handelt sich um Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausübung der öffentlichen Gewalt (Unterstützung der kürzlich gewählten nationalen Parlamente, Verstärkung der Unabhängigkeit der Judikative, Transparenz bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen usw.) und der Festigung der zivilen Gesellschaft (Sensibilisierung und Aufklärung über die Menschenrechte, Unterstützung unabhängiger Medien usw.).

Welche Maßnahmen wurden auf diesem Wege finanziert? Ermöglicht die Weiterverfolgung dieser Maßnahmen der Kommission, irgendwelche Auskunft über ihre längerfristigen Auswirkungen zu erteilen?

Antwort von Herrn Pinheiro im Namen der Kommission (29. April 1998)

1997 betrug die Mittelausstattung der Haushaltslinie B7-7020 "Menschenrechte und Demokratie in den Entwicklungsländern" 17 Mio. Ecu. Im Laufe dieses Jahres wurden im Rahmen der genannten Haushaltslinie 56 Maßnahmen in den AKP-Staaten und Asien finanziert. Davon betrafen 22 die Stärkung der Ausübung der Staatsgewalt, die 51 % der Mittel des Gesamthaushalts in Anspruch nahmen. Die verbleibenden Haushaltsmittel waren der Konsolidierung der Zivilgesellschaft gewidmet.

Eine vollständige Liste der im Rahmen aller Haushaltslinien des Titels B7-7020 (Europäische Initiative für Demokratie und Schutz der Menschenrechte) finanzierten Maßnahmen ist dem am 28. November 1991 genehmigten Jahresbericht über die Durchführung der Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Mitgliedstaaten über Menschenrechte, Demokratie und Entwicklung beigefügt.

Die von den für die Umsetzung der im Rahmen dieser Haushaltslinie finanzierten Maßnahmen zuständigen Organisationen vorgelegten Durchführungsberichte ermöglichen es der Kommission, die Umsetzung, die Ergebnisse und infolgedessen den mittel- und langfristigen Erfolg der Aktionen zu überwachen. Diese Überwachung wird durch Informationen und Kommentare der Delegationen der Kommmision in den Ländern, in denen die Maßnahmen abgewickelt werden, verstärkt und ergänzt. Für politisch sensible Aktionen, die bedeutende Mittel erfordern, sind ad-hoc Evaluierungen vorgesehen.

Die Kommission ist dabei, über Projektfindungsmissionen nach und nach die mittel- und langfristigen Kooperationsstrategien für die einzelnen Länder festzulegen. Durch diese Missionen sollen nicht nur die im Bereich der Menschenrechte zu finanzierenden prioritären Maßnahmen, sondern auch die zu verwendenden Finanzmittel (Haushaltslinien, nationales Richtprogramm, Gegenwertmittel, finanzielle Anreize) und die Organisationen für ihre Durchführung ermittelt werden.

So wurde in Ruanda wegen der tragischen Ereignisse im April 1994 die Stärkung des Justizwesens als vorrangiger Sektor der Zusammenarbeit bestimmt. Seit 1994 hat die Haushaltslinie durch die Unterstützung spezialisierter Nichtregierungsorganisationen (Bürgernetz, Anwälte ohne Grenzen, internationale Strafrechtsreform) die Finanzierung von Maßnahmen in diesem Bereich zugunsten des Internationalen Strafgerichtshofs in Ruanda und des ruandischen Justizministeriums in Höhe von 7,5 Mio. Ecu ermöglicht. Als Ergänzung und in Abstimmung mit diesen Maßnahmen wurde im Rahmen des Rehabilitationsprogramms ein Projekt zur Rehabilitation der Infrastrukturen der Justizbehörden in Höhe von 7 Mio. Ecu angenommen.

Die Definition einer Kooperationsstrategie für die einzelnen Länder zusammen mit einer wirksamen Koordinierung und Komplementarität der verfügbaren finanziellen Mittel trägt dazu bei, die Wirksamkeit und den Erfolg der von der Kommission finanzierten Maßnahmen zu vergrössern.

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