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Document 91998E000582

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 582/98 von Elly PLOOIJ-VAN GORSEL an die Kommission. Zuteilung von Projekten, die aus EEF- Mitteln finanziert werden, an europäische Unternehmen

    ABl. C 310 vom 9.10.1998, p. 95 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91998E0582

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 582/98 von Elly PLOOIJ-VAN GORSEL an die Kommission. Zuteilung von Projekten, die aus EEF- Mitteln finanziert werden, an europäische Unternehmen

    Amtsblatt Nr. C 310 vom 09/10/1998 S. 0095


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0582/98 von Elly Plooij-van Gorsel (ELDR) an die Kommission (4. März 1998)

    Betrifft: Zuteilung von Projekten, die aus EEF-Mitteln finanziert werden, an europäische Unternehmen

    Im Rahmen der Entwicklungshilfe teilt die GD IV europäischen Unternehmen Projekte in den Entwicklungsländern zu, die aus Mitteln des EEF finanziert werden.

    Kann die Kommission Angaben über das Verfahren der Zuteilung dieser Projekte, wie Ort und Zeitpunkt der Veröffentlichung, Kriterien und Fristen für die Einreichung von Anträgen machen?

    Wie viele Anträge sind der Kommission 1996 zugegangen und aus welchen Mitgliedstaaten?

    Wie viele Projekte wurden 1996 europäischen Unternehmen zugeteilt?

    Wie sieht die Aufteilung der Projekte und der damit verbundenen Beträge 1996 auf die einzelnen Mitgliedstaaten aus?

    Antwort von Herrn Pinheiro im Namen der Kommission (3. April 1998)

    Für die aus dem EEF finanzierten Projekte und Aufträge gelten die Bestimmungen des Lomé-Abkommens, das insbesondere auf dem Grundsatz der gemeinsamen Verwaltung der Hilfe mit den begünstigten Ländern in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean beruht. Die Aufträge werden dementsprechend von der nationalen Behörde des begünstigten AKP-Staates nach Maßgabe der Regeln des Abkommens und des Beschlusses 3/90 des EWG-AKP-Ministerrates vom 29. März 1990 zugeteilt ((ABl. L 382 vom 31.12.1990. )).

    Die internationalen Ausschreibungen werden im Amtsblatt der Gemeinschaft sowie im Amtsblatt der AKP-Staaten veröffentlicht. In der Bekanntmachung der Ausschreibungen werden die Anschriften der Stellen angegeben, bei denen die Ausschreibungsunterlagen angefordert oder eingesehen werden können. (In Europa sind dies die Büros der Kommission in den Mitgliedstaaten und in Belgien die Dienststelle Ausschreibungen).

    Ausserdem können die Informationen über den Stand der Projekte und der jeweiligen Ausschreibungen unter der Internet-Adresse der GD VIII: http://europa.eu.int/en/comm/dg08/dgviii.htm abgerufen werden.

    Die Teilnahme an den Ausschreibungen und den Aufträgen des EEF steht den Unternehmen der Mitgliedstaaten und den Unternehmen der AKP-Staaten zu gleichen Bedingungen offen. Die Termine der Bekanntgabe und die Auswahlkriterien sind je nach Auftrag verschieden. Die Frist für die Angebotseinreichung beträgt mindestens 90 Tage vom Zeitpunkt der Veröffentlichung an gerechnet.

    Statistiken werden nur über die Zuschlagsempfänger geführt. Dem Herrn Abgeordneten und dem Generalsekretariat des Parlaments werden die Statistiken für das Jahr 1996 über die wertmässige und anteilmässige Aufschlüsselung der Zuschläge für international ausgeschriebene EEF-Aufträge auf die Mitgliedstaaten direkt übermittelt.

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