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Document 91998E000058

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 58/98 von Alex SMITH an die Kommission. Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Südafrika

    ABl. C 196 vom 22.6.1998, p. 113 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91998E0058

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 58/98 von Alex SMITH an die Kommission. Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Südafrika

    Amtsblatt Nr. C 196 vom 22/06/1998 S. 0113


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0058/98 von Alex Smith (PSE) an die Kommission (29. Januar 1998)

    Betrifft: Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Südafrika

    Die EU handelt z.Z. ein Handels- und Kooperationsabkommen mit Südafrika aus. Das Abkommen wird für die Bevölkerung Südafrika sehr wichtig sein. Erfahrungsgemäß ist es jedoch für Frauen häufig sehr schwierig, an den vorgeschlagenen Maßnahmen eines Kooperationsabkommens teilzunehmen.

    Wird das Abkommen die Verpflichtung vorsehen, zu untersuchen, ob die Frauen tatsächlich Zugang zu den im Kooperationsteil des Abkommens vorgesehenen Maßnahmen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Zusammenarbeit haben und ob sie aktiv an der geplanten Zusammenarbeit in Bereichen wie Entwicklung der Humanressourcen, Information und Medien, technologische und soziale Zusammenarbeit teilnehmen? Wenn ja, wie soll dies von der Kommission umgesetzt werden? Wird sie nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten erheben?

    Abkommen werden normalerweise regelmässig bewertet. Wie versuchen die Verhandlungspartner sicherzustellen, daß die Interessen der Frauen bei dieser Bewertung Berücksichtigung finden? Werden Frauenvertreter der bürgerlichen Gesellschaft zur Teilnahme an dieser Bewertung berechtigt sein? Wird man die Frage erörtern, ob das Abkommen auch den Frauen zugute kommt?

    Gemeinsame Antwort von Herrn Pinheiro im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-0057/98 und E-0058/98 (12. Februar 1998)

    Die geschlechterspezifischen Fragen gehören zu den vorrangigen Anliegen der von der Kommission verfolgten Entwicklungspolitik, und die Regierung von Südafrika ist bemüht, Gender-Aspekte zu fördern und die in diesem Bereich erzielten Fortschritte zu verfolgen. Ganz ohne Zweifel wird dieses Thema in den die "Entwicklungszusammenarbeit" und die "Zusammenarbeit in anderen Bereichen" betreffenden Kapiteln des Abkommens erwähnt, ja sogar unterstrichen werden. Die Kommission wird Bestimmungen vorziehen, die die Stärkung der Rolle der Frauen in den von dem Herrn Abgeordneten angesprochenen Bereichen begünstigen.

    Die Verhandlungspartner sehen nicht vor, in das Abkommen eine Verpflichtung zur Durchführung von Untersuchungen aufzunehmen, doch hat sich die Kommission verpflichtet, die Auswirkungen der im Rahmen des derzeitigen Europäischen Programms für Wiederaufbau und Entwicklung in Südafrika bereits eingeleiteten Entwicklungsprogramme auf die Frauen zu untersuchen.

    In das Abkommen werden auch Bestimmungen über die Überwachung der Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und Südafrika aufgenommen. Im Zuge der Entwicklungskooperation im Rahmen des Europäischen Programms für Wiederaufbau und Entwicklung in Südafrika finden jedes Jahr Konsultationen zwischen der Kommission und der Regierung Südafrikas statt, bei denen die Ergebnisse und Erfolge der laufenden Programme geprüft werden. Diese Praxis soll im Rahmen des künftigen Abkommens beibehalten werden. Bei der Beurteilung spezifischer Programme trägt die Kommission gewöhnlich den Standpunkten der Empfänger Rechnung. Deshalb wird, wo angezeigt, die Untersuchung der Auswirkungen auf die Frauen zusammen mit den Frauenvertretern durchgeführt.

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