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Document 91997E004130

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4130/97 von Leoluca ORLANDO an die Kommission. Etwaige Nichtübereinstimmung des Gesetzentwurfs Nr. 395/97 der Region Sizilien über Beihilfen zugunsten der sizilianischen Verlage mit Artikel 93 des Vertrages von Rom

    ABl. C 323 vom 21.10.1998, p. 8 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91997E4130

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4130/97 von Leoluca ORLANDO an die Kommission. Etwaige Nichtübereinstimmung des Gesetzentwurfs Nr. 395/97 der Region Sizilien über Beihilfen zugunsten der sizilianischen Verlage mit Artikel 93 des Vertrages von Rom

    Amtsblatt Nr. C 323 vom 21/10/1998 S. 0008


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-4130/97 von Leoluca Orlando (V) an die Kommission (5. Januar 1998)

    Betrifft: Etwaige Nichtübereinstimmung des Gesetzentwurfs Nr. 395/97 der Region Sizilien über Beihilfen zugunsten der sizilianischen Verlage mit Artikel 93 des Vertrages von Rom

    Mit dem Gesetzentwurf Nr. 395/97 änderte die Sizilianische Regionalversammlung die Regionalgesetze Nr. 15 vom 11.5.1993, Nr. 25 vom 1.9.1993, Nr. 66 vom 20.9.1995 und Nr. 68 vom 27.9.1995 zur Regelung der Beihilfen für kleine und mittlere Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, indem nur für die Verlagshäuser der Zeitraum vom 31.12.1994 auf den 31.12.1996 ausgedehnt und die Beihilferegelung dahingehend umgewandelt wurde, daß statt der Zinszuschüsse zu den von den Banken gewährten Finanzdarlehen ein einmaliger Zuschuß geleistet wird, der an die Anzahl der Buchtitel gekoppelt ist, die die Verlage jeweils im Dreijahreszeitraum 1994-1996 veröffentlicht haben. Das Gesetz sieht dafür Mittel in Höhe von 7 Milliarden Lire vor, wobei der Hoechstbetrag für jeden Verlag auf 3 Milliarden Lire festgesetzt ist.

    Der betreffende Gesetzentwurf wurde von den italienischen und sizilianischen Berufsverbänden weitgehend angefochten und als gegen die Interessen der Verlagshäuser gerichtet angesehen, da der Gesamtbetrag der Mittel verglichen mit dem für jeden Verlag vorgesehenen Hoechstbetrag sehr gering ist und so zu Benachteiligungen innerhalb des Sektors führen könnte. Indem das Gesetz die Zuschüsse an die von den Verlagen veröffentlichten Titel koppelt, werden ausserdem keine gleichen Bedingungen gewährleistet.

    Hält es die Kommission daher nicht zweckmässig, die Übereinstimmung des Gesetzentwurfs Nr. 395/97 der Region Sizilien mit Artikel 93 des Vertrags von Rom zu überprüfen?

    Antwort von Herrn Van Miert im Namen der Kommission (3. Februar 1998)

    Die Kommission teilt dem Herrn Abgeordneten mit, daß die italienischen Behörden den Gesetzentwurf Nr. 395/97 über Maßnahmen zur Föderung des Verlagsgewerbes am 7. November 1997 gemäß Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag notifiziert haben.

    Die Kommission prüft zur Zeit, ob die geplanten Maßnahmen mit den Wettbewerbsvorschriften der Gemeinschaft vereinbar sind, und berücksichtigt dabei auch die Einwände des italienischen Verlegerverbands, der die Kommission selbst hierüber unterrichtet hat.

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