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Document 91997E003722
WRITTEN QUESTION No. 3722/97 by Gianni TAMINO to the Commission. Law on environmental impact assessment in the Province of Bolzano, Italy
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3722/97 von Gianni TAMINO an die Kommission. Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung in der Provinz Bozen (I)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3722/97 von Gianni TAMINO an die Kommission. Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung in der Provinz Bozen (I)
ABl. C 187 vom 16.6.1998, p. 46
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3722/97 von Gianni TAMINO an die Kommission. Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung in der Provinz Bozen (I)
Amtsblatt Nr. C 187 vom 16/06/1998 S. 0046
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3722/97 von Gianni Tamino (V) an die Kommission (21. November 1997) Betrifft: Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung in der Provinz Bozen (I) Die Kommission hat Italien schon mehrmals aufgrund der Nichteinhaltung der EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Provinzgesetz von Bozen (I) gerügt. Dieser Streit ist bis jetzt noch nicht abgeschlossen. Die Entscheidung der Provinzregierung von Bozen zu einer groß angelegten Umstrukturierung des Flughafens von Bozen, der bisher nur von kleinen Privatflugzeugen genutzt wurde, steht derzeit im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Die Umstrukturierung soll dem Flughafen zu regionaler Bedeutung verhelfen, Bozen und seinen Einzugsbereich durch Linienfluege mit einigen wichtigen Zielorten Italien und Europa verbinden und, in Anbetracht der für die Wirtschaft der ganzen Region schon heute äusserst wichtigen Tourismusentwicklung, Bozen für den lukrativen Charterflugmarkt öffnen. Die Entscheidung der Provinzregierung sieht keine wie auch immer geartete Umweltverträglichkeitsprüfung für den Ausbau des Flughafens vor und löst damit eine Protestwelle unter der Bevölkerung aus. Eine erste Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde durch das regionale Verwaltungsgericht (TAR) von Bozen angenommen, dann aber vom Staatsrat in Rom aufgehoben. Auch eine zweite durch das regionale Verwaltungsgericht angenommene Beschwerde wurde vom Staatsrat in Rom wieder aufgehoben. Ist es möglich, daß die Arbeiten, mit denen der kleine und wenig frequentierte Flughafen von Bozen für Linienfluege ausgebaut werden soll, keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen? Dabei muß auch berücksichtigt werden, daß sich der Flughafen in der dicht besiedelten Gemeinde San Giacomo befindet. Ist es möglich, daß die Lärmbelästigung im vorgesehenen Modell von den Projektbefürwortern ignoriert werden darf? Kann die Kommission ein für allemal klarstellen, welche Voraussetzungen das Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung in der Provinz Bozen erfuellen muß, um den europäischen Normen zu entsprechen? Antwort von Frau Bjerregaard im Namen der Kommission (16. Januar 1998) Die von der Provincia Autonoma di Bolzano vorgelegten Angaben deuten darauf hin, daß die geplante Erweiterung des Flughafens von Bozen, ein Projekt nach Anhang II der Richtlinie 85/337/EWG des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten ((ABl. L 175 vom 5.7.1985, S. 40. )), im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht, insbesondere der Richtlinie 85/337/EWG, einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen worden ist. Am 17. Januar 1997 gab die "Agenzia provinciale per la protezione dell'ambiente e la tutela del lavoro - Officio Valutazione Impatto ambientale" der Provincia Autonoma di Bolzano, gestützt auf diese Umweltverträglichkeitsprüfung, zu dem Vorhaben eine befürwortende Stellungnahme ab. Da die allgemeinen Rechtsvorschriften der Provincia Autonoma di Bolzano zur Umweltverträglichkeitsprüfung nicht im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht stehen, hat die Kommission gegen Italien ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 169 EG-Vertrag eingeleitet. Zu den beanstandeten Mängeln zählen fehlende Vorschriften für einige Projektgruppen des Anhangs II der Richtlinie 85/337/EWG sowie fehlende Bestimmungen zur Versorgung der Bürger mit Informationen.