Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 91997E003674

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3674/97 von Patricia McKENNA an die Kommission. Investitionen der Total Öl-Gesellschaft in Burma

ABl. C 158 vom 25.5.1998, p. 174 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

91997E3674

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3674/97 von Patricia McKENNA an die Kommission. Investitionen der Total Öl-Gesellschaft in Burma

Amtsblatt Nr. C 158 vom 25/05/1998 S. 0174


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3674/97 von Patricia McKenna (V) an die Kommission (19. November 1997)

Betrifft: Investitionen der Total Öl-Gesellschaft in Burma

Die französische Ölgesellschaft Total und das US-Unternehmen Unocal beteiligen sich am Bau einer Erdgasleitung in Burma. Beide Unternehmen sind Partner der Myanmar Oil und Gas Enterprise (MOGE), die von der regierenden Militärjunta, dem Rat für die Wiederherstellung von Recht und Ordnung im Staate (SLORC), beherrscht wird.

Burmesische Truppen sollen von beiden Unternehmen zur Wiederherstellung von Sicherheit und zur Aufsicht über den Gasleitungsbau eingesetzt worden sein. Es gibt zahlreiche Behauptungen, nach denen die Truppen an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren, darunter Zwangsarbeit, Zwangsumsiedlungen, Folterungen, Vergewaltigung und bisweilen sogar Mord.

Von Ölgesellschaften, darunter Total und Unocal, stammt der grösste Teil legaler Deviseneinnahmen des SLORC. Das burmesische Militärregime wurde von der internationalen Gemeinschaft wegen seiner Verletzung der Menschenrechte und der Demokratie immer wieder verurteilt.

Wird die Kommission angesichts der Tatsache, daß eine in der EU ansässige Gesellschaft in diese ernsten Menschenrechtsverletzungen in Burma verwickelt sein soll, diesen Behauptungen nachgehen? Welche Maßnahmen schlägt sie in diesem Fall vor?

Antwort von Herrn Marin im Namen der Kommission (6. Januar 1998)

Die Kommission ist nicht befugt, die von der Frau Abgeordneten vorgeschlagene Maßnahme gegen in der Gemeinschaft ansässige Privatpersonen oder Unternehmen zu ergreifen.

Die Kommission hat von den erwähnten Anschuldigungen im Laufe der Untersuchung über Zwangsarbeit in Burma erfahren, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 3281/94 des Rates vom 19. Dezember 1994 über ein Mehrjahresschema (1995-1998) allgemeiner Zollpräferenzen für bestimmte gewerbliche Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern ((ABl. L 348 vom 31.12.1994. )) durchgeführt wurde und die Rücknahme der allgemeinen Zollpräferenzen für Burma zur Folge hatte.

Die Behauptung, die Ölgesellschaft Total könne mit den Menschensrechtsverletzungen durch die burmesischen Truppen in Zusammenhang gebracht werden, wurde durch die Untersuchung jedoch nicht bestätigt. Ausserdem wird darauf hingewiesen, daß mit dieser administrativen Untersuchung festgestellt werden sollte, ob es Zwangsarbeit in Burma gibt, und nicht, wer dafür im Einzelfall verantwortlich ist.

Top