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Document 91997E003655

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3655/97 von Alexandros ALAVANOS an die Kommission. Abschaltung der Kernreaktoren in Kosloduj

    ABl. C 174 vom 8.6.1998, p. 91 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91997E3655

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3655/97 von Alexandros ALAVANOS an die Kommission. Abschaltung der Kernreaktoren in Kosloduj

    Amtsblatt Nr. C 174 vom 08/06/1998 S. 0091


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3655/97 von Alexandros Alavanos (GÜ/NGL) an die Kommission (19. November 1997)

    Betrifft: Abschaltung der Kernreaktoren in Kosloduj

    In ihrem Dokument Agenda 2000 rechnet die Kommission damit, daß infolge verspäteter Maßnahmen von den vier Reaktoren in Kosloduj zwei ihren Betrieb im Jahre 2001 und zwei weitere in den Jahren 2001/2002 einstellen werden, obwohl das Abkommen zwischen Bulgarien und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ihre Abschaltung schon während des Jahres 1998 vorsah. Aus Veröffentlichungen wurde bekannt, daß die bulgarische Regierung die Reaktoren bis 2005 bzw. 2010 weiterbetreiben will.

    In ihrer Antwort hatte die Kommission auf meine Anfrage Nr. 1545/96 ((ABl. C 305 vom 15.10.1996, S. 107.)) mitgeteilt, daß eine Anzahl von Investitionsplänen die Durchführbarkeitsstudie über die Herstellung eins Verbunds zwischen den Elektrizitätsversorgungsnetzen von Griechenland und Bulgarien ausgewählt worden seien. Der Verbund sollte im 2. Halbjahr 1996 verwirklicht werden, damit die Nuklearanlagen von Kosloduj schrittweise abgeschaltet werden können. Kann die Kommission folgendes mitteilen:

    1. Wie lautet von der Kommission vorgeschlagene Zeitplan für die endgültige Abschaltung der Reaktoren?

    2. In welchem Stadium befinden sich die einzelnen Investitionspläne und die Durchführbarkeitsstudie zur Herstellung eines Verbundes der Elektrizitätsversorgungsnetze von Griechenland und Bulgarien?

    3. Warum kommt es zu einer verspäteten Ausdehnung des UCPTE auf die Balkanregion?

    Antwort von Herrn Van den Brök im Namen der Kommission (30. Januar 1998)

    1. In dem Abkommen zwischen der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und Bulgarien sind keine genauen Daten für die Stillegung der Blöcke 1 bis 4 des Kernkraftwerks von Kozloduy vorgesehen. Das Abkommen enthält folgende Auflagen für die Stillegung der Blöcke: Blöcke 1 und 2 werden stillgelegt, sobald die Energieversorgung durch die Inbetriebnahme des Pumpwerkes von Chaira gesichert ist und entweder das Wärmekraftwerk von Varna oder einer der Kozloduy-Blöcke 5 und 6 modernisiert werden, und Blöcke 3 und 4, sobald die Energiesituation dies erlaubt, in jedem Fall aber, sobald die Kozloduy-Blöcke 5 und 6 modernisiert wurden und die Umstellung der Bezirksheizanlage von Sofia, Kostov und Republika auf ein kombiniertes Heizkraftwerk abgeschlossen ist.

    Bisher wurde keine dieser Auflagen erfuellt. Wenn das Modernisierungsprogramm für die Blöcke 5 und 6 planmässig verläuft, ist mit der Erfuellung der ersten Auflage frühestens im Jahr 2001 zu rechnen.

    Die Kommission hat dazu in der Agenda 2000 ((Dok. KOM(97) 2000 endg. )) Stellung genommen und die bulgarische Regierung aufgefordert, das Abkommen mit der EBWE zu erfuellen und die ältesten Blöcke so bald wie möglich stillzulegen.

    2. Die Durchführbarkeitsstudie über einen Verbund der Elektrizitätsversorgungsnetze von Griechenland und Bulgarien steht kurz vor dem Abschluß. Die Durchführung dieser Studie wurde wegen Finanzierungsproblemen verzögert, die durch die Mitte 1996 eingetretene und erst Mitte 1997 unter Kontrolle gebrachte Wirtschafts- und Bankenkrise in Bulgarien verursacht wurden.

    3. Seit einigen Monaten wurden die Elektrizitätsversorgungsnetze Griechenlands, Serbiens, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM), Rumäniens, Bulgariens und Albaniens mit Erfolg zusammengeschaltet.

    Verschiedene Studien (u.a. im Rahmen von Phare) zeigen, daß das Versorgungsnetz auf dem Balkan ohne grössere technische Schwierigkeiten an das der Union angeschlossen werden kann, um die Erzeugung und Weiterleitung von Elektrizität (UCPTE) zu koordinieren; die erforderlichen Investitionen sind jetzt ziemlich genau bekannt.

    Jedoch gibt es immer noch Schwierigkeiten bei der effizienten Zusammenschaltung. Dazu gehören die Errichtung oder der Wiederaufbau von genügend Hochspannungsleitungen zwischen dem UCPTE/CENTREL-Block ((UCPTE (Versorgungsnetz Westeuropas); CENTREL (Versorgungsnetz Polens, Ungarns, der Tschechischen Republik und der Slowakei, das seit letztem Jahr ständig in Betrieb ist). )) und den Versorgungsnetzen der Balkan-Region.

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