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Document 91997E003476

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91997E3476

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3476/97 von José GARCÍA-MARGALLO Y MARFIL an die Kommission. Agenda 2000: Kohäsionsfonds und neue Mitgliedstaaten

Amtsblatt Nr. C 187 vom 16/06/1998 S. 0014


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3476/97 von José García-Margallo y Marfil (PPE) an die Kommission (31. Oktober 1997)

Betrifft: Agenda 2000: Kohäsionsfonds und neue Mitgliedstaaten

Die von der Kommission am 15. Juli 1997 vorgelegte Agenda 2000 (KOM(97) 2000 endg.) schlägt vor, den Kohäsionsfonds in seiner derzeitigen Form zu erhalten, und bekräftigt somit, daß dieser Fonds weiterhin das Instrument par excellence bleiben soll, um den weniger wohlhabenden Ländern zu helfen, ihre Prozesse der wirtschaftlichen Sanierung und Konvergenz fortzusetzen. Doch gleichzeitig wird darauf bestanden, daß der Kohäsionsfonds ein Instrument von grosser Bedeutung für die künftigen Mitgliedstaaten sein soll, deren Investitionsbedarf in diesem Bereich besonders hoch ist, und es wird eine Halbzeitrevision der Subventionspolitik (im Jahre 2003) gemäß dem Pro-Kopf-BSP unter 90% des Gemeinschaftsdurchschnitts vorgesehen.

Obwohl diese Worte sinngemäß besagen sollen, daß die Mitgliedstaaten mit grossen Infrastrukturmängeln, die Randgebiete, weiterhin auf dem selben Niveau wie heute diese so wichtigen Beihilfen erhalten werden, um sich an den Entwicklungsstand der zentraler gelegenen Mitgliedstaaten anzupassen, schließt dies andere Interpretationen nicht aus.

Soll die vorgeschlagene "Halbzeit-Revision" besagen, daß ab dem Jahr 2003 die Mitgliedstaaten, die derzeit in den Genuß dieser Fonds kommen, sie mit den Beitrittsländern, die bereits der Europäischen Union beigetreten sind, teilen müssen, wobei sie von einem so niedrigen Entwicklungsstand ausgehen, daß sie den grössten Teil dieser Beihilfen auf sich vereinen würden?

Gemeinsame Antwort von Frau Wulf-Mathies im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-3465/97, E-3466/97, E-3467/97, E-3468/97, E-3469/97, E-3470/97, E-3471/97, E-3472/97 und E-3476/97 1X>(22. Januar 1998)

In Artikel 2 Absatz 3 der Kohäsionsfondsverordnung (EG) Nr. 1164/94 ((ABl. L 130 vom 25.5.1994. )) ist eine Halbzeitprüfung vorgesehen. In ihrer Mitteilung Agenda 2000 ((Dok. KOM(97) 2000 endg. )) schlägt die Kommission für den neuen Finanzierungszeitraum ebenfalls vor, nach Ablauf der ersten Hälfte dieses Zeitraums zu überprüfen, ob die begünstigten Mitgliedstaaten das Förderkriterium eines Pro-Kopf-BSP von weniger als 90% des Gemeinschaftsdurchschnitts weiterhin erfuellen.

Sollte die Erweiterung bis dahin stattgefunden haben, so würden die notwendigen Berechnungen anhand von Daten für die erweiterte Gemeinschaft erfolgen. Bei dem von der Kommission derzeit prognostizierten Wirtschaftswachstum könnte Spanien auch dann weiter aus dem Kohäsionsfonds gefördert werden, wenn alle sechs Länder, mit denen nach dem Vorschlag der Kommission Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden sollen, bis zum Jahr 2003 Mitglied sind. In seinen Fragen geht der Herr Abgeordnete davon aus, daß bis zum Jahr 2003 nur einzelne Kandidatenländer oder kleine Gruppen von ihnen beitreten werden. Dies ist nicht die Grundlage, die von der Kommission für ihre finanziellen Berechnungen in der Agenda 2000 verwendet wurde. Selbst in einem solchen hypothetischen Fall würde sich für Spanien jedoch keine ungünstigere Lage ergeben.

Der von der Kommission für Strukturmaßnahmen zugunsten der mittel- und osteuropäischen Länder (MÖL) vorgeschlagene Betrag von 45 Mrd. Ecu schließt Mittel für Maßnahmen ein, wie sie im Rahmen des Kohäsionsfonds durchgeführt werden. Die in der Agenda 2000 für den Kohäsionsfonds vorgesehenen 20 Mrd. Ecu würden daher lediglich auf die derzeitigen Mitgliedstaaten aufgeteilt, die die Förderkriterien erfuellen. Der künftige Anteil Spaniens wird somit von dessen Position gegenüber den anderen Empfängerländern unter den derzeitigen Mitgliedstaaten bestimmt.

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