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Document 91997E003368

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3368/97 von Kirsi PIHA an die Kommission. Finanzierung der Erweiterung

ABl. C 158 vom 25.5.1998, p. 92 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E3368

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3368/97 von Kirsi PIHA an die Kommission. Finanzierung der Erweiterung

Amtsblatt Nr. C 158 vom 25/05/1998 S. 0092


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3368/97 von Kirsi Piha (PPE) an die Kommission (22. Oktober 1997)

Betrifft: Finanzierung der Erweiterung

In dem der Finanzierung der Erweiterung gewidmeten Teil des Dokuments "Agenda 2000" der Kommission wird präzisiert, daß die finanziellen Beiträge der derzeitigen Mitgliedstaaten in Verbindung mit der Erweiterung 1,27 Prozent des BSP nicht überschreiten dürfen. Obgleich bei einem starken Wirtschaftswachstum zusätzliche Ressourcen für die strukturellen Reformen der Unterstützungspolitik der Europäischen Union verfügbar sein werden, erscheint die Vorstellung, die derzeitige Höhe der Mittel werde ausreichen, als zu optimistisch.

Aus den Erörterungen im Rat wie auch im Europäischen Parlament in der letzten Zeit geht hervor, daß es wenig wahrscheinlich ist, daß die Beitrittsverhandlungen in der von der Kommission vorgeschlagenen Form 5 + 1 eingeleitet werden. Daher könnten die finanziellen Perspektiven mittel- und langfristig beachtlich von den derzeitigen Veranschlagungen der Kommission abweichen.

Ist die Kommission der Auffassung, daß der Finanzrahmen unter allen Gegebenheiten innerhalb der in der Agenda 2000 angegebenen Begrenzungen verbleiben wird? Wie ist die Kommission darauf vorbereitet und bereitet sie sich weiterhin auf die Lage vor, die sich aus einer zu niedrigen Veranschlagung der Finanzierungen ergeben könnte?

Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission (9. Dezember 1997)

In der Mitteilung "Agenda 2000" ((Dok. KOM(97) 2000. )) hat die Kommission dargelegt, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen es ihres Erachtens möglich ist, den Ausbau der Gemeinschaftspolitiken und die Eingliederung der zuerst beitretenden Länder zu finanzieren, ohne die derzeitige Eigenmittelobergrenze von 1,27 % des Bruttosozialprodukts (BSP) zu überschreiten, und dabei gleichzeitig unterhalb dieser Obergrenze einen verfügbaren Spielraum beizubehalten. Da diese Obergrenze für die Gemeinschaft insgesamt festgelegt wird, wird sie zu gegebener Zeit auf das BSP der erweiterten Gemeinschaft Anwendung finden.

Bei der Erarbeitung des in der Mitteilung "Agenda 2000" enthaltenen Finanzrahmens wurde allerdings von bestimmten Arbeitshypothesen in bezug auf die Erweiterungsbedingungen (Zahl der Länder, Beitrittsdatum, Modalitäten) ausgegangen, unter anderem davon, daß im Jahr 2002 fünf mittel- und osteuropäische Länder sowie Zypern beitreten werden. Sollte sich die Erweiterung unter Bedingungen vollziehen, die wesentlich von den von der Kommission in Aussicht genommenen Bedingungen abweichen, so könnten die im Finanzteil der Mitteilung "Agenda 2000" vorgesehenen Beträge entsprechend angepasst werden.

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