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Document 91997E002837

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2837/97 von den Abgeordneten Eolo PARODI , Giancarlo LIGABUE an die Kommission. Verfahren zur Überprüfung staatlicher Beihilfen

ABl. C 82 vom 17.3.1998, p. 146 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E2837

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2837/97 von den Abgeordneten Eolo PARODI , Giancarlo LIGABUE an die Kommission. Verfahren zur Überprüfung staatlicher Beihilfen

Amtsblatt Nr. C 082 vom 17/03/1998 S. 0146


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2837/97 von Eolo Parodi (UPE) und Giancarlo Ligabü (UPE) an die Kommission (1. September 1997)

Betrifft: Verfahren zur Überprüfung staatlicher Beihilfen

Am 25. Februar 1997 wurde dem italienischen Parlament der Gesetzesentwurf Nr. 3270 über die Umstrukturierung des Strassengüterverkehrs und den Ausbau des multimodalen Verkehrs vorgelegt. Gemäß Artikel 93 Absatz 3 des Vertrages übermittelte die italienische Regierung den Gesetzesentwurf der Generaldirektion VII, damit diese die Vereinbarkeit des Textes mit der geltenden europäischen Regelung und insbesondere mit der Verordnung 1107/70 ((ABl. L 130 vom 15.6.1970, S. 1.)), zuletzt geändert durch die Verordnung 543/97 ((ABl. L 84 vom 26.3.1997, S. 6.)) über Beihilfen im Eisenbahn-, Strassen- und Binnenschiffsverkehr, prüfen kann.

Mit Schreiben vom 23. Mai 1997, das die Generaldirektion VII an die Ständige Vertretung Italiens bei den Europäischen Gemeinschaften gerichtet hatte, stellte der Generaldirektor, Herr Coleman, im Namen der Kommission fest, daß sich nach einer ersten Prüfung der Angelegenheit zusätzliche Informationen als notwendig erwiesen hätten.

Der Kommission zufolge sollten diese Informationen insbesondere darauf gerichtet sein, den Inhalt einiger Maßnahmen zu klären, um nähere Angaben in bezug auf die Beweggründe der Regierung zu erhalten und die Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsinteresse überprüfen zu können. Da in etwas mehr als einem Jahr eine vollständige Liberalisierung unter Abschaffung aller Kontingente vorgesehen ist und daher für den Bereich des italienischen Strassengüterverkehrs ein Rechtsrahmen geschaffen werden muß, der eine Umstrukturierung noch vor diesem Termin ermöglicht, wird die Kommission um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1. Wie weit ist das Überprüfungsverfahren vorangeschritten, und wann gedenkt sie diesbezueglich eine endgültige Position zu beziehen?

2. Welche zusätzlichen Informationen liegen beim gegenwärtigen Stand des Verfahrens seitens der italienischen Behörden vor, und reichen diese aus, um die Vereinbarkeit der in dem Gesetzesentwurf enthaltenen Vorschriften mit der geltenden Gemeinschaftsregelung und den Vertragsbestimmungen beurteilen zu können?

Antwort von Herrn Kinnock im Namen der Kommission (19. September 1997)

Der vom Herrn Abgeordneten genannte Gesetzesentwurf wurde der Kommission am 24. April 1997 notifiziert. Angesichts der Vielfalt der vorgeschlagenen Maßnahmen und der sehr allgemeinen Bestimmungen des Gesetzesentwurfs forderte die Kommission zusätzliche Informationen an, um die Vereinbarkeit dieser Beihilferegelung mit dem Gemeinschaftsrecht beurteilen zu können. Auf Wunsch der italienischen Behörden fand am 11. Juli 1997 eine Sitzung mit der Kommission statt. Diese Sitzung trug zur Klärung nicht nur der von den italienischen Behörden verfolgten Ziele, sondern auch verschiedener anderer Aspekte der Maßnahme bei. Die italienischen Behörden erklärten, daß eine geänderte Fassung des Gesetzesentwurfs, in der verschiedene Gesichtspunkte geklärt seinen, der Kommission in Kürze übermittelt werde.

Die Kommission ist sich der Bedeutung dieser Angelegenheit im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Strassengüterverkehrs bewusst. Sobald die Kommission eine Antwort auf ihre Anfrage nach zusätzlichen Informationen und, wie vereinbart, den geänderten Gesetzesentwurf erhält, wird sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt Stellung dazu nehmen.

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