Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 91997E002285

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2285/97 von den Abgeordneten John IVERSEN , Kirsten JENSEN an die Kommission. Pestizide auf der Positivliste

    ABl. C 82 vom 17.3.1998, p. 51 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91997E2285

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2285/97 von den Abgeordneten John IVERSEN , Kirsten JENSEN an die Kommission. Pestizide auf der Positivliste

    Amtsblatt Nr. C 082 vom 17/03/1998 S. 0051


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2285/97 von John Iversen (PSE) und Kirsten Jensen (PSE) an die Kommission (2. Juli 1997)

    Betrifft: Pestizide auf der Positivliste

    Kann die Kommission bestätigen, daß sie dabei ist, das Pestizid Paraquat auf die Positivliste der EU zu setzen?

    Kann die Kommission im gegebenen Fall erklären, wie sie diese chemischen Stoffe einstuft?

    Welche Sicherheitsmaßnahmen sieht die Kommission bei der Anwendung von Paraquat als gegeben an, insbesondere im Hinblick auf Umwelt- und Arbeitsumweltprobleme?

    Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission (12. September 1997)

    Paraquat ist in der Tat einer der Wirkstoffe, die zur Zeit im Hinblick auf eine etwaige Aufnahme in eine Positivliste der Gemeinschaft gemäß der Richtlinie 91/414/EWG ((Richtlinie 91/414/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln - ABl. L 230 vom 19.8.1991. )) und der Verordnung (EWG) Nr. 3600/92 ((Verordnung (EWG) Nr. 3600/92 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen für die erste Stufe des Arbeitsprogramms gemäß Artike l8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln - ABl. L 366 vom 15.12.1992. )) geprüft werden.

    Nach Artikel 5 der Richtlinie kann ein Wirkstoff nur dann in Anhang I aufgenommen werden, wenn nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse angenommen werden kann, daß die diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmittel bei Anwendung gemäß guter Pflanzenschutzpraxis keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und keine nicht vertretbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben.

    Nach Aufnahme eines Wirkstoffs in Anhang I der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten die Zulassungen der Pflanzenschutzmittel, die diesen Wirkstoff enthalten, innerhalb einer festzusetzenden Frist gemäß den Voraussetzungen für die Aufnahme und den einheitlichen Grundsätzen (Anhang VI) überprüfen.

    Die Beurteilung von Paraquat ist noch im Gang, und Berichte über die Schlußfolgerungen werden zur Zeit erarbeitet. Es wird daher noch eine Weile dauern, bis im Ständigen Ausschuß für Pflanzenschutz ein Entwurf einer Entscheidung mit den Mitgliedstaaten erörtert und dann eine Entscheidung erlassen werden kann.

    Top