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Document 91996E002657
WRITTEN QUESTION No. 2657/96 by Gerhard SCHMID to the Commission. Structural crisis cartel in the European porcelain industry
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2657/96 von Gerhard SCHMID an die Kommission. Strukturkrisenkartell der europäischen Porzellanindustrie
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2657/96 von Gerhard SCHMID an die Kommission. Strukturkrisenkartell der europäischen Porzellanindustrie
ABl. C 72 vom 7.3.1997, p. 69
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2657/96 von Gerhard SCHMID an die Kommission. Strukturkrisenkartell der europäischen Porzellanindustrie
Amtsblatt Nr. C 072 vom 07/03/1997 S. 0069
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2657/96 von Gerhard Schmid (PSE) an die Kommission (15. Oktober 1996) Betrifft: Strukturkrisenkartell der europäischen Porzellanindustrie Die deutsche Porzellanindustrie hat seit 1992 mehr als 5.000 Arbeitsplätze verloren. Eine ähnliche Entwicklung gibt es auch in anderen Mitgliedstaaten. Die Billigimporte aus Ostasien und den osteuropäischen Staaten spielen dabei eine grosse Rolle. 1. Wird die Kommission auch für das Jahr 1997 eine Kontingentierung der Porzellaneinfuhren aus China befürworten? Wenn nein, warum nicht? 2. Wie beurteilt die Kommission die Wirksamkeit eines Strukturkrisenkartells der Europäischen Porzellanindustrie? Würde die Kommission einer zeitlich befristigen Einrichtung solch eines Strukturkrisenkartells zustimmen? Wenn nein, warum nicht? Antwort von Sir Leon Brittan im Namen der Kommission (15. November 1996) Die derzeit gültige Verordnung (EG) Nr. 519/94 des Rates vom 7. März 1994 ((ABl. L 67 vom 10.3.1994. )) enthält die gemeinsame Einfuhrregelung für Waren aus bestimmten Drittländern einschließlich der Volksrepublik China festgelegt. In Anhang II sind mengenmässige Kontingente für bestimmte Waren mit Ursprung in China festgelegt, unter anderem für Gegenstände zum Tisch- und Küchengebrauch aus Porzellan. In ihrem Bericht vom Dezember 1995 an den Rat über die mengenmässigen Kontingente nach obiger Verordnung ((KOM(95) 614. )) legte die Kommission dar, daß im Lichte sowohl der Situation der betroffenen Wirtschaftszweige der Gemeinschaft als auch der Absatzmärkte für die betroffenen Waren das System der mengenmässigen Kontingente für Einfuhren aus China beibehalten werden sollte, speziell für Gegenstände zum Tisch- und Küchengebrauch aus Porzellan. Nach eingehender Beratung dieser Frage beschloß der Rat im April 1996 mit Verordnung (EG) Nr. 752/96 ((ABl. L 103 vom 26.4.1996. )) eine begrenzte Erhöhung besagter mengenmässiger Kontingente für diese Waren. Die Kommission bewertet derzeit die verfügbaren Daten zur Erstellung des Berichts für dieses Jahr. Da der Kommission die Errichtung eines "Strukturkrisenkartells" der europäischen Porzellanindustrie nicht bekannt ist, kann sie sich nicht dazu äussern. Wenn der Herr Abgeordnete den Aufgabenbereich und die Aktivitäten einer solchen Vereinigung näher erklären kann, ist die Kommission natürlich bereit, die vorliegende Antwort zu ergänzen.