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Document 62021CN0316

    Rechtssache C-316/21: Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Belgien), eingereicht am 21. Mai 2021 — Monument Vandekerckhove NV/Stad Gent, Streithelferinnen: Denys NV, Aelterman BVBA

    ABl. C 320 vom 9.8.2021, p. 28–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.8.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 320/28


    Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Belgien), eingereicht am 21. Mai 2021 — Monument Vandekerckhove NV/Stad Gent, Streithelferinnen: Denys NV, Aelterman BVBA

    (Rechtssache C-316/21)

    (2021/C 320/27)

    Verfahrenssprache: Niederländisch

    Vorlegendes Gericht

    Raad van State

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Klägerin: Monument Vandekerckhove NV

    Beklagte: Stad Gent

    Streithelferinnen: Denys NV, Aelterman BVBA

    Vorlagefragen

    1.

    Ist Art. 63 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG als solcher und in Verbindung mit der Tragweite der unionsrechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz bei der öffentlichen Auftragsvergabe dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber, wenn er feststellt, dass ein Unternehmen, dessen Kapazitäten ein Wirtschaftsteilnehmer in Anspruch nimmt, die Eignungskriterien nicht erfüllt, verpflichtet ist, vom Wirtschaftsteilnehmer die Ersetzung dieses Unternehmens zu verlangen, oder aber dahin, dass der öffentliche Auftraggeber unter diesen Umständen über die Möglichkeit verfügt, diese Ersetzung zu verlangen, wenn der Wirtschaftsteilnehmer ausgewählt werden möchte?

    2.

    Gibt es Umstände, unter denen der öffentliche Auftraggeber, auch in Abhängigkeit vom Ablauf des Vergabeverfahrens, aufgrund der Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz nicht (mehr) vorschreiben muss bzw. darf, dass die Ersetzung vorgenommen wird?


    (1)  ABl. 2014, L 94, S. 65.


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