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Document 62021CA0137

    Rechtssache C-137/21: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 5. September 2023 — Europäisches Parlament/Europäische Kommission (Untätigkeitsklage – Verordnung [EU] 2018/1806 – Art. 7 Abs. 1 Buchst. f – Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten im Besitz eines Visums sein müssen – Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind – Grundsatz der Gegenseitigkeit – Aufforderung zum Erlass eines delegierten Rechtsakts, mit dem die Visumbefreiung für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika für einen Zeitraum von zwölf Monaten vorläufig ausgesetzt wird)

    ABl. C, C/2023/184, 23.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/184/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/184/oj

    European flag

    Amtsblatt
    der Europäischen Union

    DE

    Serie C


    C/2023/184

    23.10.2023

    Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 5. September 2023 — Europäisches Parlament/Europäische Kommission

    (Rechtssache C-137/21) (1)

    (Untätigkeitsklage - Verordnung [EU] 2018/1806 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. f - Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten im Besitz eines Visums sein müssen - Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind - Grundsatz der Gegenseitigkeit - Aufforderung zum Erlass eines delegierten Rechtsakts, mit dem die Visumbefreiung für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika für einen Zeitraum von zwölf Monaten vorläufig ausgesetzt wird)

    (C/2023/184)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Kläger: Europäisches Parlament (vertreten durch S. Alonso de León, P. López-Carceller und J. Rodrigues als Bevollmächtigte)

    Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch A. Azéma und L. Grønfeldt als Bevollmächtigte)

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Das Europäische Parlament trägt die Kosten.


    (1)   ABl. C 148 vom 26.4.2021.


    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/184/oj

    ISSN 1977-088X (electronic edition)


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