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Document 62020TA0657
Case T-657/20: Judgment of the General Court of 22 June 2022 — Ryanair v Commission (Finnair II; Covid-19) (State aid — Finnish air-transport market — Aid granted by Finland to Finnair in the context of the COVID-19 pandemic — Recapitalisation of an airline by its public and private shareholders on a pro rata basis in proportion to the previously existing ownership structure — Decision not to raise any objections — Temporary Framework for State aid measures — Measure intended to remedy a serious disturbance in the economy of a Member State — Derogation from certain requirements of the temporary framework — No weighing of the beneficial effects of the aid against its adverse effects on trading conditions and the maintenance of undistorted competition — Equal treatment — Freedom of establishment — Freedom to provide services — Obligation to state reasons)
Rechtssache T-657/20: Urteil des Gerichts vom 22. Juni 2022 — Ryanair/Kommission (Finnair II; Covid-19) (Staatliche Beihilfen – Finnischer Luftverkehrsmarkt – Von Finnland gewährte Beihilfe zugunsten von Finnair im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie – Rekapitalisierung einer Fluggesellschaft, die von ihren öffentlichen und privaten Eigentümern im Verhältnis zur bereits bestehenden Eigentumsstruktur vorgenommen wird – Entscheidung, keine Einwände zu erheben – Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen – Maßnahme zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats – Abweichung von bestimmten Anforderungen des Befristeten Rahmens – Fehlende Abwägung der positiven Auswirkungen der Beihilfe gegen ihre negativen Auswirkungen auf die Handelsbedingungen und auf die Aufrechterhaltung eines unverfälschten Wettbewerbs – Gleichbehandlung – Niederlassungsfreiheit – Freier Dienstleistungsverkehr – Begründungspflicht)
Rechtssache T-657/20: Urteil des Gerichts vom 22. Juni 2022 — Ryanair/Kommission (Finnair II; Covid-19) (Staatliche Beihilfen – Finnischer Luftverkehrsmarkt – Von Finnland gewährte Beihilfe zugunsten von Finnair im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie – Rekapitalisierung einer Fluggesellschaft, die von ihren öffentlichen und privaten Eigentümern im Verhältnis zur bereits bestehenden Eigentumsstruktur vorgenommen wird – Entscheidung, keine Einwände zu erheben – Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen – Maßnahme zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats – Abweichung von bestimmten Anforderungen des Befristeten Rahmens – Fehlende Abwägung der positiven Auswirkungen der Beihilfe gegen ihre negativen Auswirkungen auf die Handelsbedingungen und auf die Aufrechterhaltung eines unverfälschten Wettbewerbs – Gleichbehandlung – Niederlassungsfreiheit – Freier Dienstleistungsverkehr – Begründungspflicht)
ABl. C 303 vom 8.8.2022, p. 39–39
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
8.8.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 303/39 |
Urteil des Gerichts vom 22. Juni 2022 — Ryanair/Kommission (Finnair II; Covid-19)
(Rechtssache T-657/20) (1)
(Staatliche Beihilfen - Finnischer Luftverkehrsmarkt - Von Finnland gewährte Beihilfe zugunsten von Finnair im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie - Rekapitalisierung einer Fluggesellschaft, die von ihren öffentlichen und privaten Eigentümern im Verhältnis zur bereits bestehenden Eigentumsstruktur vorgenommen wird - Entscheidung, keine Einwände zu erheben - Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen - Maßnahme zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats - Abweichung von bestimmten Anforderungen des Befristeten Rahmens - Fehlende Abwägung der positiven Auswirkungen der Beihilfe gegen ihre negativen Auswirkungen auf die Handelsbedingungen und auf die Aufrechterhaltung eines unverfälschten Wettbewerbs - Gleichbehandlung - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Begründungspflicht)
(2022/C 303/47)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Ryanair DAC (Swords, Irland) (vertreten durch die Rechtsanwälte F.-C. Laprévote, V. Blanc, E. Vahida, S. Rating und I.-G. Metaxas-Maranghidis)
Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch L. Flynn, S. Noë und F. Tomat als Bevollmächtigte)
Streithelferinnen zur Unterstützung der Beklagten: Französische Republik (vertreten durch T. Stéhelin und P. Dodeller als Bevollmächtigte), Republik Finnland (vertreten durch H. Leppo und A. Laine als Bevollmächtigte)
Gegenstand
Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung des Beschlusses C(2020) 3970 final der Europäischen Kommission vom 9. Juni 2020 über die staatliche Beihilfe SA.57410 (2020/N) — Finnland COVID-19: Rekapitalisierung von Finnair.
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Ryanair DAC trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. |
3. |
Die Französische Republik und die Republik Finnland tragen ihre eigenen Kosten. |