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Document 62019TN0315

    Rechtssache T-315/19: Klage, eingereicht am 22. Mai 2019 — BT/Kommission

    ABl. C 246 vom 22.7.2019, p. 35–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.7.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 246/35


    Klage, eingereicht am 22. Mai 2019 — BT/Kommission

    (Rechtssache T-315/19)

    (2019/C 246/37)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: BT (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-N. Louis)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    die Entscheidung der Kommission vom 20. Juli 2018 aufzuheben, mit der ihr die Hinterbliebenenversorgung verweigert wurde;

    der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Klage wird auf folgende zwei Gründe gestützt:

    1.

    Rechtswidrigkeit der in Art. 20 von Anhang VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Union festgelegten Bedingung einer vorherigen Dauer der Ehe von fünf Jahren, da diese erstens eine willkürliche Ungleichbehandlung zwischen Beamten im aktiven Dienst und solchen im Ruhestand erzeuge. Zweitens sei zwar das Kriterium einer Mindestdauer von einem Jahr zur Bekämpfung von Scheinehen angemessen, eine Mindestdauer von fünf Jahren sei jedoch willkürlich, unangemessen und ungerecht. Drittens sei eine solche Bedingung geeignet, den Ehegatten eines verstorbenen Beamten zu Unrecht von der Hinterbliebenenversorgung auszuschließen, auch wenn er mit diesem durch einen gemeinsamen Lebensentwurf verbunden sei.

    2.

    Verstoß gegen Art. 1d des Statuts der Beamten der Europäischen Union.


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