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Document 62019TA0670

Rechtssache T-670/19: Urteil des Gerichts vom 14. Juli 2021 — Carbajo Ferrero/Parlament (Öffentlicher Dienst – Beamte – Bewerbungsverfahren für eine Stelle als Direktor – Stellenausschreibung – Ablehnung der Bewerbung des Klägers und Ernennung eines anderen Bewerbers – Begründungspflicht – Einrede der Rechtswidrigkeit von Rechtsakten, die die internen Verfahrensvorschriften festlegen – Unregelmäßigkeiten beim Einstellungsverfahren – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Unrichtigkeit der an die Anstellungsbehörde übermittelten Informationen – Transparenz – Gleichbehandlung – Haftung – Materieller und immaterieller Schaden)

ABl. C 357 vom 6.9.2021, p. 20–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.9.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 357/20


Urteil des Gerichts vom 14. Juli 2021 — Carbajo Ferrero/Parlament

(Rechtssache T-670/19) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Bewerbungsverfahren für eine Stelle als Direktor - Stellenausschreibung - Ablehnung der Bewerbung des Klägers und Ernennung eines anderen Bewerbers - Begründungspflicht - Einrede der Rechtswidrigkeit von Rechtsakten, die die internen Verfahrensvorschriften festlegen - Unregelmäßigkeiten beim Einstellungsverfahren - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Unrichtigkeit der an die Anstellungsbehörde übermittelten Informationen - Transparenz - Gleichbehandlung - Haftung - Materieller und immaterieller Schaden)

(2021/C 357/31)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Fernando Carbajo Ferrero (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: I. Terwinghe und C. González Argüelles)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des Parlaments vom 10. Dezember 2018, die Bewerbung des Klägers auf die Stelle des Direktors für Medien der Generaldirektion für Kommunikation abzulehnen und einen anderen Bewerber auf dieser Stelle zu ernennen, und auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger aufgrund dieser Entscheidung entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 10. Dezember 2018, die Bewerbung des Klägers auf die Stelle des Direktors für Medien der Generaldirektion für Kommunikation abzulehnen und einen anderen Bewerber auf dieser Stelle zu ernennen, wird aufgehoben.

2.

Das Parlament wird verurteilt, dem Kläger 40 000 Euro zur Wiedergutmachung des materiellen Schadens zu zahlen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Das Parlament trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 399 vom 25.11.2019.


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