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Document 62019TA0578

    Rechtssache T-578/19: Urteil des Gerichts vom 10. Februar 2021 — Sophia Group/Parlament (Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Gebäudebezogene unterstützende Dienstleistungen – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter – Auswahlkriterien – Zuschlagskriterien – Wirtschaftlich günstigstes Angebot – Verwendung von Kennzeichnungen und Zertifizierungen bei der Formulierung von Zuschlagskriterien – Begründungspflicht)

    ABl. C 128 vom 12.4.2021, p. 34–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.4.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 128/34


    Urteil des Gerichts vom 10. Februar 2021 — Sophia Group/Parlament

    (Rechtssache T-578/19) (1)

    (Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Gebäudebezogene unterstützende Dienstleistungen - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Auswahlkriterien - Zuschlagskriterien - Wirtschaftlich günstigstes Angebot - Verwendung von Kennzeichnungen und Zertifizierungen bei der Formulierung von Zuschlagskriterien - Begründungspflicht)

    (2021/C 128/41)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: Sophia Group (Saint-Josse-ten-Noode, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Y. Schneider und C.-H. de la Vallée Poussin)

    Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: L. Tapper Brandberg und B. Simon)

    Gegenstand

    Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Parlaments vom 30. Juli 2019, das Los Nr. 1 des Auftrags für „HelpDesk Gebäudedienstleistungen“ (Ausschreibung 06A 0010/2019/M011) an einen anderen Bieter zu vergeben

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Sophia Group trägt die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.


    (1)  ABl. C 363 vom 28.10.2019.


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