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Document 62019CN0014

Rechtssache C-14/19 P: Rechtsmittel, eingelegt am 10. Januar 2019 vom Satellitenzentrum der Europäischen Union (SatCen) gegen das Urteil des Gerichts (Neunte erweiterte Kammer) vom 25. Oktober 2018 in der Rechtssache T-286/15, KF/SatCen

ABl. C 164 vom 13.5.2019, p. 8–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.5.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 164/8


Rechtsmittel, eingelegt am 10. Januar 2019 vom Satellitenzentrum der Europäischen Union (SatCen) gegen das Urteil des Gerichts (Neunte erweiterte Kammer) vom 25. Oktober 2018 in der Rechtssache T-286/15, KF/SatCen

(Rechtssache C-14/19 P)

(2019/C 164/09)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführer: Satellitenzentrum der Europäischen Union (SatCen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Guillerme)

Andere Parteien des Verfahrens: KF, Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das angefochtene Urteil aufzuheben;

der Klägerin des erstinstanzlichen Verfahrens sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Das SatCen stützt sein Rechtsmittel auf folgende Gründe:

Das Gericht habe seine Zuständigkeit für die Entscheidung über die Anträge der Klägerin rechtsfehlerhaft festgestellt, da es erstens nicht geprüft habe, ob die Voraussetzungen für seine Zuständigkeit erfüllt seien, und zweitens den Grundsatz der Gleichbehandlung falsch ausgelegt habe.

Das Gericht habe rechtsfehlerhaft festgestellt, dass seine Zuständigkeit, über die vorliegende Streitigkeit zu entscheiden, auf den Art. 263 und 268 AEUV beruhe.

Das Gericht habe bei der Prüfung des Vorbringens von KF zur Durchführung der Verwaltungsuntersuchung die Tatsachen verfälscht.

Das Gericht habe Anhang IX Art. 1 des Personalstatuts des SatCen und den Begriff der Verteidigungsrechte rechtsfehlerhaft ausgelegt.


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