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Document 62018CN0773
Case C-773/18: Request for a preliminary ruling from the Verwaltungsgericht Halle (Germany) lodged on 10 December 2018 — TK v Land Sachsen-Anhalt
Rechtssache C-773/18: Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Halle (Deutschland) eingereicht am 10. Dezember 2018 — TK gegen Land Sachsen-Anhalt
Rechtssache C-773/18: Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Halle (Deutschland) eingereicht am 10. Dezember 2018 — TK gegen Land Sachsen-Anhalt
ABl. C 112 vom 25.3.2019, p. 18–19
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
25.3.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 112/18 |
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Halle (Deutschland) eingereicht am 10. Dezember 2018 — TK gegen Land Sachsen-Anhalt
(Rechtssache C-773/18)
(2019/C 112/23)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Verwaltungsgericht Halle
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: TK
Beklagter: Land Sachsen-Anhalt
Vorlagefragen
1. |
Ist die nachträgliche prozentuale Erhöhung im Rahmen eines altersdiskriminierenden Entgeltsystems eine neue Diskriminierung, wenn der Erhöhungsprozentsatz für alle Stufen einer Besoldungsgruppe gleich hoch ausfällt und deshalb sich zwar der absolute, aber nicht der relative Abstand zwischen den Diskriminierten und den Nichtdiskriminierten verändert? |
2. |
Wenn die Frage zu 1. zu bejahen ist, ist eine solche prozentuale Erhöhung über alle Altersstufen gerechtfertigt, wenn die Erhöhung darauf beruht, dass die ursprüngliche Bezahlung ein durch die Verfassung des Mitgliedsstaates vorgegebenes Minimum unterschreitet? |
3. |
Steht Europarecht, insbesondere Art. 9 Richtlinie 2000/78/EG (1) einer Regelung entgegen, die einen Anspruch auf Entschädigung für eine altersdiskriminierende Bezahlung nach zwei Monaten entfallen lässt, wenn
|
4. |
Hat es Einfluss auf die Antwort zu Frage 3, wenn die Rechtslage unklar oder verworren ist? |
5. |
Genügt es für den Anlauf einer Ausschlussfrist, wenn der benachteiligte Personenkreis die unterschiedliche Behandlung kennt, oder muss auch der Grund für die Ungleichbehandlung, also das Differenzierungskriterium, bekannt sein? |
(1) Richtlinie des Rates 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, ABl. 2000, L 303, S. 16.