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Document 62017TA0017

    Rechtssache T-17/17: Urteil des Gerichts vom 4. Oktober 2018 — Constantinescu/Parlament (Öffentlicher Dienst — Beamte — Schulbildung — Zulassung zur Kindertagesstätte — Entscheidung über die Einschreibung eines Kindes bei einer anderen Kindertagesstätte als der, bei der es zuvor eingeschrieben war — Falsche Bezeichnung des Beklagten in der Klageschrift — Unzulässigkeit — Verantwortlichkeit)

    ABl. C 427 vom 26.11.2018, p. 49–49 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.11.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 427/49


    Urteil des Gerichts vom 4. Oktober 2018 — Constantinescu/Parlament

    (Rechtssache T-17/17) (1)

    (Öffentlicher Dienst - Beamte - Schulbildung - Zulassung zur Kindertagesstätte - Entscheidung über die Einschreibung eines Kindes bei einer anderen Kindertagesstätte als der, bei der es zuvor eingeschrieben war - Falsche Bezeichnung des Beklagten in der Klageschrift - Unzulässigkeit - Verantwortlichkeit)

    (2018/C 427/62)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: Radu Constantinescu (Kreuzweiler, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Blot)

    Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: E. Taneva und L. Deneys)

    Gegenstand

    Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des Amtes „Gebäude, Anlagen und Logistik“ in Luxemburg (OIL) über die Einschreibung des Kindes des Klägers beim Kinderhort der Europäischen Schule Luxemburg II — Bertrange-Mamer und somit die Ablehnung seiner Zulassung zum Kinderhort der Europäischen Schule Luxemburg I — Kirchberg sowie der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2016 über die Zurückweisung seiner Beschwerde und auf Ersatz des materiellen und des immateriellen Schadens, den der Kläger erlitten haben soll

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Das Europäische Parlament trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 70 vom 6.3.2017.


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