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Document 62017TA0017
Case T-17/17: Judgment of the General Court of 4 October 2018 — Constantinescu v Parliament (Civil service — Officials — Education — Admission to childcare facilities — Decision to enrol a child at childcare facilities different from those at which the child was previously enrolled — Incorrect designation of the defendant in the application — Inadmissibility — Liability)
Rechtssache T-17/17: Urteil des Gerichts vom 4. Oktober 2018 — Constantinescu/Parlament (Öffentlicher Dienst — Beamte — Schulbildung — Zulassung zur Kindertagesstätte — Entscheidung über die Einschreibung eines Kindes bei einer anderen Kindertagesstätte als der, bei der es zuvor eingeschrieben war — Falsche Bezeichnung des Beklagten in der Klageschrift — Unzulässigkeit — Verantwortlichkeit)
Rechtssache T-17/17: Urteil des Gerichts vom 4. Oktober 2018 — Constantinescu/Parlament (Öffentlicher Dienst — Beamte — Schulbildung — Zulassung zur Kindertagesstätte — Entscheidung über die Einschreibung eines Kindes bei einer anderen Kindertagesstätte als der, bei der es zuvor eingeschrieben war — Falsche Bezeichnung des Beklagten in der Klageschrift — Unzulässigkeit — Verantwortlichkeit)
ABl. C 427 vom 26.11.2018, p. 49–49
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
26.11.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 427/49 |
Urteil des Gerichts vom 4. Oktober 2018 — Constantinescu/Parlament
(Rechtssache T-17/17) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Schulbildung - Zulassung zur Kindertagesstätte - Entscheidung über die Einschreibung eines Kindes bei einer anderen Kindertagesstätte als der, bei der es zuvor eingeschrieben war - Falsche Bezeichnung des Beklagten in der Klageschrift - Unzulässigkeit - Verantwortlichkeit)
(2018/C 427/62)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Radu Constantinescu (Kreuzweiler, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Blot)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: E. Taneva und L. Deneys)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des Amtes „Gebäude, Anlagen und Logistik“ in Luxemburg (OIL) über die Einschreibung des Kindes des Klägers beim Kinderhort der Europäischen Schule Luxemburg II — Bertrange-Mamer und somit die Ablehnung seiner Zulassung zum Kinderhort der Europäischen Schule Luxemburg I — Kirchberg sowie der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2016 über die Zurückweisung seiner Beschwerde und auf Ersatz des materiellen und des immateriellen Schadens, den der Kläger erlitten haben soll
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Das Europäische Parlament trägt die Kosten. |