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Document 62016TA0884
Case T-884/16: Judgment of the General Court of 9 October 2018 — Multiconnect v Commission (Action for annulment — Competition — Concentrations — Retail market for mobile telecommunications services and market for wholesale access and call origination in Germany — Acquisition of E-plus by Telefónica Deutschland — Decision declaring the concentration to be compatible with the internal market and the EEA Agreement — Implementation of the non-MNO component of the Final Commitments — Measures against which no action may be brought — Inadmissibility)
Rechtssache T-884/16: Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 2018 — Multiconnect/Kommission (Nichtigkeitsklage — Wettbewerb — Zusammenschlüsse — Endkundenmarkt für mobile Telekommunikationsdienste und Vorleistungsmarkt für Zugang und Verbindungsaufbau in Deutschland — Erwerb von E-Plus durch Telefónica Deutschland — Beschluss zur Feststellung der Vereinbarkeit des Zusammenschlusses mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen — Durchführung der Nicht-MNO-Komponente der endgültigen Verpflichtungszusagen — Nicht anfechtbare Handlungen — Unzulässigkeit)
Rechtssache T-884/16: Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 2018 — Multiconnect/Kommission (Nichtigkeitsklage — Wettbewerb — Zusammenschlüsse — Endkundenmarkt für mobile Telekommunikationsdienste und Vorleistungsmarkt für Zugang und Verbindungsaufbau in Deutschland — Erwerb von E-Plus durch Telefónica Deutschland — Beschluss zur Feststellung der Vereinbarkeit des Zusammenschlusses mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen — Durchführung der Nicht-MNO-Komponente der endgültigen Verpflichtungszusagen — Nicht anfechtbare Handlungen — Unzulässigkeit)
ABl. C 427 vom 26.11.2018, p. 46–47
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
26.11.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 427/46 |
Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 2018 — Multiconnect/Kommission
(Rechtssache T-884/16) (1)
(Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Endkundenmarkt für mobile Telekommunikationsdienste und Vorleistungsmarkt für Zugang und Verbindungsaufbau in Deutschland - Erwerb von E-Plus durch Telefónica Deutschland - Beschluss zur Feststellung der Vereinbarkeit des Zusammenschlusses mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen - Durchführung der Nicht-MNO-Komponente der endgültigen Verpflichtungszusagen - Nicht anfechtbare Handlungen - Unzulässigkeit)
(2018/C 427/58)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Multiconnect GmbH (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-M. Schultze, S. Pautke und C. Ehlenz)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: N. Khan, M. Farley und C. Vollrath)
Gegenstand
Klage gestützt auf Art. 263 AEUV u. a. auf Nichtigerklärung von Beschlüssen der Kommission, die in E-Mails vom 11. und 29. Oktober 2016 in Bezug auf die Umsetzung der Nicht-MNO-Abhilfemaßnahmen in den durch den Beschluss C(2014) 4443 final der Kommission vom 2. Juli 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen, vorbehaltlich der Einhaltung bestimmter Verpflichtungszusagen (Sache M.7018 — Telefónica Deutschland/E-Plus), für verbindlich erklärten endgültigen Verpflichtungszusagen enthalten sein sollen,
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die von der Telefónica Deutschland Holding AG und von der Drillisch AG gestellten Anträge auf Zulassung zur Streithilfe haben sich erledigt. |
3. |
Die Multiconnect GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. |
4. |
Telefónica Deutschland Holding trägt ihre eigenen durch den Antrag auf Zulassung zur Streithilfe entstandenen Kosten. |
5. |
Drillisch trägt ihre eigenen durch den Antrag auf Zulassung zur Streithilfe entstandenen Kosten. |