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Document 62016TA0836

Verbundene Rechtssachen T-836/16 und T-624/17: Urteil des Gerichts vom 16. Mai 2019 — Polen/Kommission (Staatliche Beihilfen — Polnische Einzelhandelssteuer — Progressive Umsatzsteuer — Beschluss, das förmliche Prüfverfahren einzuleiten — Abschließender Beschluss, die Beihilfemaßnahme für mit dem Binnenmarkt unvereinbar zu erklären — Begriff der staatlichen Beihilfe — Voraussetzung der Selektivität)

ABl. C 230 vom 8.7.2019, p. 28–29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 230/28


Urteil des Gerichts vom 16. Mai 2019 — Polen/Kommission

(Verbundene Rechtssachen T-836/16 und T-624/17) (1)

(Staatliche Beihilfen - Polnische Einzelhandelssteuer - Progressive Umsatzsteuer - Beschluss, das förmliche Prüfverfahren einzuleiten - Abschließender Beschluss, die Beihilfemaßnahme für mit dem Binnenmarkt unvereinbar zu erklären - Begriff der staatlichen Beihilfe - Voraussetzung der Selektivität)

(2019/C 230/34)

Verfahrenssprache: Polnisch

Parteien

Klägerin: Republik Polen (Prozessbevollmächtigte: B. Majczyna, M. Rzotkiewicz und A. Kramarczyk-Szaładzińska)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Herrmann und P.-J. Loewenthal)

Streithelferin zur Unterstützung der Klägerin: Ungarn (Prozessbevollmächtige: in der Rechtssache T-836/16 M. Fehér, G. Koós und E. Tóth, in der Rechtssache T-624/17 M. Fehér und G. Koós)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2016) 5596 final der Kommission vom 19. September 2016 über die Beihilfe SA.44351 (2016/C) (ex 2016/NN) — Polen — Polnische Einzelhandelssteuer, mit dem das förmliche Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV in Bezug auf diese Maßnahme eröffnet wurde, und des Beschlusses (EU) 2018/160 der Kommission vom 30. Juni 2017 über die staatliche Beihilfe SA.44351 (2016/C) (ex 2016/NN), die Polen in Bezug auf die Einzelhandelssteuer gewährt hat (ABl. 2018, L 29, S. 38), mit dem das Verfahren abgeschlossen wurde und wonach diese Maßnahme eine staatliche Beihilfe darstellt, die nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar ist und rechtswidrig in Kraft gesetzt wurde

Tenor

1.

Der Beschluss C(2016) 5596 final der Kommission vom 19. September 2016 über die Beihilfe SA.44351 (2016/C) (ex 2016/NN) — Polen — Polnische Einzelhandelssteuer wird für nichtig erklärt.

2.

Der Beschluss (EU) 2018/160 der Kommission vom 30. Juni 2017 über die staatliche Beihilfe SA.44351 (2016/C) (ex 2016/NN), die Polen in Bezug auf die Einzelhandelssteuer gewährt hat, wird für nichtig erklärt.

3.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Republik Polen in den Rechtssachen T-836/16 und T-624/17 entstanden sind.

4.

Ungarn trägt seine eigenen Kosten in den Rechtssachen T-836/16 und T-624/17.


(1)  ABl. C 30 vom 30.1.2017.


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