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Document 62015TB0181

    Rechtssache T-181/15: Beschluss des Gerichts vom 14. März 2016 — Sopra Steria Group/Parlament (Öffentliche Dienstleistungsaufträge — Beschluss des Parlaments, ohne Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung für die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen auf ein Verhandlungsverfahren zurückzugreifen — Rücknahme des Rechtsakts — Erledigung der Hauptsache)

    ABl. C 191 vom 30.5.2016, p. 30–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.5.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 191/30


    Beschluss des Gerichts vom 14. März 2016 — Sopra Steria Group/Parlament

    (Rechtssache T-181/15) (1)

    ((Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Beschluss des Parlaments, ohne Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung für die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen auf ein Verhandlungsverfahren zurückzugreifen - Rücknahme des Rechtsakts - Erledigung der Hauptsache))

    (2016/C 191/40)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: Sopra Steria Group SA (Annecy-le-Vieux, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Verlinden, R. Martens und J. Joossen)

    Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: L. Tapper Brandberg und B. Simon)

    Gegenstand

    Antrag auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Parlaments, ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung für die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen für das Europäische Parlament und andere Organe und Agenturen der Europäischen Union auf das Verhandlungsverfahren PE/ITEC-NPE-15.8 zurückzugreifen

    Tenor

    1.

    Die Hauptsache ist erledigt.

    2.

    Das Europäische Parlament trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 262 vom 10.8.2015.


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