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Document 62014CN0587

    Rechtssache C-587/14: Vorabentscheidungsersuchen der Curte de Apel Cluj (Rumänien), eingereicht am 18. Dezember 2014 — Aurel Moldovan/Administrația Județeană a Finanțelor Publice Cluj

    ABl. C 107 vom 30.3.2015, p. 16–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.3.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 107/16


    Vorabentscheidungsersuchen der Curte de Apel Cluj (Rumänien), eingereicht am 18. Dezember 2014 — Aurel Moldovan/Administrația Județeană a Finanțelor Publice Cluj

    (Rechtssache C-587/14)

    (2015/C 107/22)

    Verfahrenssprache: Rumänisch

    Vorlegendes Gericht

    Curte de Apel Cluj

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Rechtsmittelführer: Aurel Moldovan

    Rechtsmittelgegnerin: Administrația Județeană a Finanțelor Publice Cluj

    Vorlagefragen

    1.

    Ist Art. 110 AEUV — in Anbetracht der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 9/2012 und des Gegenstands der Steuer gemäß diesem Gesetz — zwingend dahin auszulegen, dass er es verbietet, dass ein Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Steuer auf Schadstoffemissionen einführt, die im Zeitpunkt der Zulassung von aus einem anderen Mitgliedstaat stammenden Kraftfahrzeugen zur Anwendung kommt, nicht aber bei der Zulassung anlässlich der Übertragung des Eigentums an inländischen Kraftfahrzeugen, für die diese oder eine ähnliche Steuer bereits entrichtet wurde, wenn der Restwert dieser Steuer, der im Wert der Kraftfahrzeuge des inländischen Marktes enthalten ist, geringer ist als die neue Steuer?

    2.

    Ist Art. 110 AEUV — in Anbetracht der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 9/2012 und des Gegenstands der Steuer gemäß diesem Gesetz — zwingend dahin auszulegen, dass er es verbietet, dass ein Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Steuer auf Schadstoffemissionen einführt, die im Zeitpunkt der Zulassung von aus einem anderen Mitgliedstaat stammenden Kraftfahrzeugen zur Anwendung kommt und die für inländische Kraftfahrzeuge nur bei der Übertragung des Eigentums an einem solchen Kraftfahrzeug zu entrichten ist, mit der Folge, dass ein ausländisches Kraftfahrzeug nicht verwendet werden kann, wenn die Steuer nicht entrichtet wurde, während ein inländisches Kraftfahrzeug zeitlich unbegrenzt verwendet werden kann, ohne dass die Steuer entrichtet wurde, und zwar bis zum Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums an dem entsprechenden Kraftfahrzeug, der die Zulassung durch den neuen Eigentümer folgt?


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