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Document 62013FN0008

    Rechtssache F-8/13: Klage, eingereicht am 28. Januar 2013 — ZZ/Parlament

    ABl. C 108 vom 13.4.2013, p. 39–39 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    13.4.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 108/39


    Klage, eingereicht am 28. Januar 2013 — ZZ/Parlament

    (Rechtssache F-8/13)

    2013/C 108/92

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Tymen)

    Beklagter: Europäisches Parlament

    Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht in seinen Aufgaben als Referatsleiter zu bestätigen und ihn in die Generaldirektion Interne Politikbereiche zu versetzen

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    die Entscheidung vom 23. März 2012, ihn nicht in seinen Aufgaben als Referatsleiter zu bestätigen und ihn mit seiner Stelle in die Generaldirektion Interne Politikbereiche zu versetzen, aufzuheben,

    soweit erforderlich, die Entscheidung des Vorsitzenden des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 15. Oktober 2012 aufzuheben, mit der seine Beschwerde vom 22. Juni 2012 zurückgewiesen wurde,

    den Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der ihm aus diesen Entscheidungen entstanden ist, anzuordnen,

    dem Parlament die Kosten aufzuerlegen.


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