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Document 62013FB0032
Case F-32/13: Order of the Civil Service Tribunal (Third Chamber) of 27 February 2014 — Walton v Commission (Civil service — Temporary agent — Severance grant — Resignation found by judgment of the General Court of the European Communities — Determination of the date of resignation — Authority of res judicata — Decisions of the appointing authority becoming definitive in the absence of legal action — Non-observance of the prior administrative procedure — Manifestly inadmissible)
Rechtssache F-32/13: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 27. Februar 2014 — Walton/Kommission (Öffentlicher Dienst — Bediensteter auf Zeit — Abgangsgeld — Ausscheiden aus dem Dienst, das durch Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften festgestellt wurde — Bestimmung des Zeitpunkts des Ausscheidens aus dem Dienst — Rechtskraft — Entscheidungen der Anstellungsbehörde, die mangels Klage bestandskräftig geworden sind — Nichteinhaltung des vorherigen Verwaltungsverfahrens — Offensichtliche Unzulässigkeit)
Rechtssache F-32/13: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 27. Februar 2014 — Walton/Kommission (Öffentlicher Dienst — Bediensteter auf Zeit — Abgangsgeld — Ausscheiden aus dem Dienst, das durch Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften festgestellt wurde — Bestimmung des Zeitpunkts des Ausscheidens aus dem Dienst — Rechtskraft — Entscheidungen der Anstellungsbehörde, die mangels Klage bestandskräftig geworden sind — Nichteinhaltung des vorherigen Verwaltungsverfahrens — Offensichtliche Unzulässigkeit)
ABl. C 142 vom 12.5.2014, p. 56–57
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
12.5.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 142/56 |
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 27. Februar 2014 — Walton/Kommission
(Rechtssache F-32/13) (1)
((Öffentlicher Dienst - Bediensteter auf Zeit - Abgangsgeld - Ausscheiden aus dem Dienst, das durch Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften festgestellt wurde - Bestimmung des Zeitpunkts des Ausscheidens aus dem Dienst - Rechtskraft - Entscheidungen der Anstellungsbehörde, die mangels Klage bestandskräftig geworden sind - Nichteinhaltung des vorherigen Verwaltungsverfahrens - Offensichtliche Unzulässigkeit))
2014/C 142/76
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Robert Walton (Oxford, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Moyse)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und A.-C. Simon)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Ablehnung des Antrags auf Erstattung des Restbetrags, den die Kommission dem Kläger als Abgangsgeld hätte zahlen müssen
Tenor des Beschlusses
1. |
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. |
2. |
Herr Walton trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten zu tragen. |
(1) ABl. C 207 vom 20.7.2013, S. 58.