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Document 62013CN0575

    Rechtssache C-575/13: Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Rüsselsheim (Deutschland) eingereicht am 12. November 2013 — Thomas Etzold u. a. gegen Condor Flugdienst GmbH

    ABl. C 15 vom 18.1.2014, p. 10–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.1.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 15/10


    Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Rüsselsheim (Deutschland) eingereicht am 12. November 2013 — Thomas Etzold u. a. gegen Condor Flugdienst GmbH

    (Rechtssache C-575/13)

    2014/C 15/15

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Vorlegendes Gericht

    Amtsgericht Rüsselsheim

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Kläger: Thomas Etzold, Sandra Etzold, Toni Lennard Etzold

    Beklagte: Condor Flugdienst GmbH

    Vorlagefragen

    1.

    Muss sich der außergewöhnliche Umstand im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (1) unmittelbar auf den gebuchten Flug beziehen?

    2.

    Für den Fall, dass auch außergewöhnliche Umstände, die bei Vorumläufen auftreten, für einen späteren Flug relevant sind: Müssen sich die vom ausführenden Luftfahrtunternehmen zu ergreifenden zumutbaren Maßnahmen nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung nur auf die Verhinderung des außergewöhnlichen Umstandes oder auch auf die Vermeidung einer längeren Verspätung beziehen?

    3.

    Sind Eingriffe von eigenverantwortlich handelnden Dritten, die Aufgaben übertragen bekommen haben, die zum Betrieb eines Luftfahrtunternehmens gehören, als außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der VO zu bewerten?

    4.

    Für den Fall, dass Frage Nr. 3 mit „ja“ beantwortet wird: Kommt es bei der Beurteilung darauf an, durch wen (Fluggesellschaft, Flughafenbetreiber usw.) der Dritte beauftragt worden ist?


    (1)  Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung und großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 vom 11. Februar 2004; ABl. L 46, S. 1.


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