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Document 62011FN0072
Case F-72/11: Action brought on 22 July 2011 — ZZ and Others v Commission
Rechtssache F-72/11: Klage, eingereicht am 22. Juli 2011 — ZZ u. a./Kommission
Rechtssache F-72/11: Klage, eingereicht am 22. Juli 2011 — ZZ u. a./Kommission
ABl. C 290 vom 1.10.2011, p. 20–20
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
1.10.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 290/20 |
Klage, eingereicht am 22. Juli 2011 — ZZ u. a./Kommission
(Rechtssache F-72/11)
2011/C 290/28
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Zum einen Aufhebung der Entscheidungen, mit denen die Schwellen für die Beförderung nach den Besoldungsgruppen AD13 und AD14 für die Beförderungsverfahren 2010 und 2011 festgelegt wurden, und zum anderen Aufhebung des Verzeichnisses der im Beförderungsverfahren 2010 nach den Besoldungsgruppen AD13 und AD14 beförderten Beamten und Aufhebung der stillschweigenden Entscheidung der Kommission, die Beförderung einer größeren Zahl weiterer Beamter nach den Besoldungsgruppen AD12 oder AD13 abzulehnen
Anträge
Die Kläger beantragen,
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die in den Verwaltungsmitteilungen Nrn. 3-2010, 65-2010 und 76-2010 veröffentlichten Entscheidungen aufzuheben, mit denen die Schwellen für die Beförderung nach den Besoldungsgruppen AD13 und AD14 für die Beförderungsverfahren 2010 und 2011 festgelegt wurden; |
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das in den Verwaltungsmitteilungen Nr. 65-2010 veröffentlichte Verzeichnis der im Beförderungsverfahren 2010 nach den Besoldungsgruppen AD13 und AD14 beförderten Beamten aufzuheben, da dieses Verzeichnis auf der Grundlage rechtswidriger Beförderungsschwellen festgelegt wurde, und die stillschweigende Entscheidung der Kommission aufzuheben, die Beförderung einer größeren Zahl weiterer Beamter nach den Besoldungsgruppen AD12 oder AD13 abzulehnen; |
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soweit erforderlich, die Entscheidungen aufzuheben, mit denen die Beschwerde der Kläger zurückgewiesen wurde; |
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der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen. |